Beweislast/Darlegungslast: Wenn ein Bauherr die Arbeitsleistung seines Architekten anzweifelt
(29.7.2013) Auf den von ihm beauftragten Architekten war ein Bauherr nach der Erledigung der Arbeiten gar nicht gut zu sprechen. Er warf dem Fachmann vor, unwirtschaftlich vorgegangen zu sein und einen unangemessenen Aufwand betrieben zu haben. Aus diesem Grunde forderte der Bauherr den Architekten dazu auf, seine erbrachte Leistung (es waren Stundensätze vereinbart) ausführlich darzulegen, damit man auf diese Weise einen Überblick erhalte, was er wirklich gemacht habe. Doch der verweigerte eine solche Aufstellung und verwies darauf, dass der Bauherr grundsätzlich die Beweislast für die von ihm vermutete schlechte Leistung zu erbringen habe.
Das mit der Beweislast sahen die Gerichte laut Infodienst Recht und Steuern der LBS etwas differenzierter. Zwar verwiesen auch sie auf die grundlegende Beweispflicht des Bauherrn, doch den Architekten könne eine so genannte sekundäre Darlegungslast treffen. Das bedeute, dass er mindestens so viel zu Inhalt und Art seiner Leistungen erläutern müsse, dass der Bauherr auch eine Chance habe, seine Beweispflicht gegenüber dem Gericht zu erfüllen.(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 51/10)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Architektenvertrag: Wünsche an den Architekten klar formulieren (21.4.2014)
- Neue DGfM-Checkliste für Bauherren und Erwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern (17.2.2014)
- ARGE Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen (17.2.2014)
- Bohren, sägen, hämmern: Wenn Immobilienbesitzer und Handwerker vor Gericht ziehen (5.11.2013)
- ARGE Baurecht warnt Architekten und Statiker vor Gefälligkeiten (15.9.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- ARGE Baurecht: Bautagebuch systematisch führen (13.5.2013)
- Wer billig plant, baut teuer: Ingenieure fordern Leistungs- statt Preiswettbewerb. (12.5.2013)
- Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Planer beschäftigt sind? (17.2.2013)
- „QM-Fibel“ zum Qualitäts-Management im Planungsbüro (3.12.2012)
- Qualifizierte elektronische Signatur oft unentbehrlich (26.8.2012)
- ARGE Baurecht: „Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben“ (21.4.2012)
- Buchvorstellung: Bauen und Umbauen mit dem Architekten (5.1.2012)
- Architekt muss Bautagebuch führen - sonst droht Honorarkürzung (5.9.2011)
- Zweitarchitekt haftet für Planungsfehler des Vorgängers (21.11.2010)
- Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
siehe zudem:
- Baurecht, Versicherungen, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de