Architektenvertrag: Wünsche an den Architekten klar formulieren
(21.4.2014) Investoren wollen rentabel bauen. Deshalb neigen manche dazu, bereits beim Architektenhonorar zu sparen. Dabei schneiden sie sich aber möglicherweise ins eigene Fleisch, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Architekten beraten als Experten ihre Bauherren nicht nur individuell, sie ...
- nehmen ihren Kunden auch viele Arbeiten ab,
- planen und kalkulieren,
- bereiten die Ausschreibungen vor,
- ziehen Fachplaner hinzu und koordinieren deren Arbeit,
- leiten und überwachen die Baustelle,
- dokumentieren den Baufortgang,
- prüfen die Rechnungen und vieles mehr.
Je offener und fairer der Umgang miteinander ist, desto besser funktioniert diese Kooperation, umso reibungsloser entstehen Planung und Bau. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist der Architektenvertrag, der für klare Verhältnisse sorgt und ganz am Anfang geschlossen werden sollte.
Viele Architekten haben Vertragsmuster in petto, die als Grundlage für den Vertragsabschluss dienen können. Bauherren sollten sich aber zunächst einmal selbst darüber klar werden, welche Leistungen sie von ihrem Architekten erwarten. Sie sollten auch deutlich machen, worauf sie besonderen Wert legen, etwa regelmäßige Besprechungen und Informationen auch zu Details. Je konkreter diese Erwartungen besprochen und im Architektenvertrag formuliert sind, desto reibungsloser läuft nachher die eigentliche Arbeit.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bundesgerichtshof: Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen (15.3.2014)
- Bauleitende Architekten müssen Wärmedämm-Arbeiten besonders gut überwachen (3.3.2014)
- ARGE Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen (17.2.2014)
- IRB-Fachbuch: „Der gestörte Bauablauf“ (18.8.2013)
- Beweislast/Darlegungslast: Wenn ein Bauherr die Arbeitsleistung seines Architekten anzweifelt (29.7.2013)
- Wer billig plant, baut teuer: Ingenieure fordern Leistungs- statt Preiswettbewerb. (12.5.2013)
- Korrektur am Entwurf ihrer Honorarordnung (15.4.2013)
- Brauchen wir noch Architekten? ... fragt Holger Reiners (3.10.2012)
- ARGE Baurecht: „Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben“ (21.4.2012)
- Buchvorstellung: Bauen und Umbauen mit dem Architekten (5.1.2012)
siehe zudem:
- rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de