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Merkblatt: Herstellung, Unterhalt, Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Merkblatt DWA-M 190: Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen (April 2014)
  

(21.4.2014) Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat ein neues Merkblatt vor­gelegt, das einheitliche Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen beschreibt, die mit Herstellung, baulichem Unterhalt, der Prüfung und der Sanierung von Grundstücks­entwässerungsanlagen befasst sind. Ein differenzierter Anfor­derungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von diesbe­züglichen Unternehmen existiert derzeit nicht.

In den Satzungen deutscher Städte und Gemeinden finden sich zumeist nur allgemein gehaltene qualitätsorientierte An­merkungen zu Herstellung, Erweiterung und Unterhalt von An­schlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen - mit der Folge, dass viele Anlagen viel zu schnell wieder saniert werden müssen. Eine man­gelhafte Ausführung durch fachlich nicht geeignete Unternehmen oder nicht qualifi­ziertes Personal sowie eine fehlende Überwachung der Arbeiten sind hierfür zumeist ursächlich. Durch undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen tritt jedoch insbeson­dere bei Rückstau Abwasser aus und kann den Boden oder das Grundwasser verunrei­nigen. Durch Infiltration von Grundwasser sowie durch Fehlanschlüsse gelangen zu­dem erhebliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage.

Das Merkblatt behandelt unter anderem die Ausführungsbereiche der Grundstücksent­wässerungsanlagen und die Prinzipien der Eigenüberwachung. Der Nachweis der gefor­derten Qualifikation ist nicht Gegenstand des Merkblatts.

„DWA-M 190 - Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen (April 2014)“ soll öffentliche wie private Bauherren - hier vor allem Architekten - da­für sensibilisieren, bei der Beauftragung von Arbeiten an der Grundstücksentwässe­rung nur fachlich qualifizierte Unternehmen auszuwählen. Den Kommunen werden da­rüber hinaus Empfehlungen zur Einführung und zum Vollzug einer Fachunternehmer­pflicht auf Satzungsbasis gegeben.

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