ARGE Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen
(17.2.2014) Architekten sind Mittler zwischen Bauherrenschaft und Bauunternehmung. Viele Entscheidungen, gerade über Baudetails, werden bei Routinebegehungen auf der Baustelle zwischen Planer und Ausführendem direkt besprochen und unmittelbar umgesetzt; Bauherren möchten mit solchen alltäglichen Dingen in der Regel nichts zu tun haben, denn dafür hat er schließlich „seine Leute“.
Der „kurze Draht“ zwischen Architekten und Bauunternehmen birgt allerdings auch wisse Risiken, heißt es bei der ARGE Baurecht - dann nämlich, wenn der Bauunternehmer wegen fehlender oder fehlerhafter Vorleistungen Bedenken anmeldet - oder, weil auch dem Architekten ein Fehler unterlaufen ist. Zwar kann der Ausführende in so einem Fall pragmatisch Lösungen zur Beseitigung des Problems vorschlagen und diese mit dem Architekten besprechen. Er sollte seine Bedenken aber in jedem Fall auch dem Bauherrn mitteilen, weil er sich nur so gegenüber seinem Auftraggeber absichern kann. Nicht verlassen sollte er sich darauf, dass der Architekt die Bedenken an den Bauherrn weiterleitet und die vorgeschlagenen Lösungen absegnen lässt. Die Vertreter der ARGE Baurecht raten: Bedenken immer an den Bauherrn persönlich richten und gegebenenfalls auch dessen persönliche Freigabe abwarten!
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- weitere Details...
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- Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Planer beschäftigt sind? (17.2.2013)
- ARGE Baurecht: „Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben“ (21.4.2012)
- Buchvorstellung: Bauen und Umbauen mit dem Architekten (5.1.2012)
siehe zudem:
- Baurecht, Bauunternehmen, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de