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ARGE Baurecht: synchronisierte Verträge ersparen Ärger und Geld

(19.1.2014) Viele Investoren kennen sich in der Regel mit den Feinheiten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht aus und schließen deshalb Verträge, die nicht aufeinander abgestimmt sind - so die Erfahrung der ARGE Baurecht. Ein häufiges Problem ist, dass die Ge­nehmigungsplanung beim Architekten mit einem Honoraranteil von 27% be­wertet wird. Das entspricht auch der Arbeitsweise vieler Planer, die mit der Genehmigungs­planung noch ganz am Anfang ihrer Arbeit stehen, während der Löwenanteil in spä­teren Leistungsphasen anfällt. Parallel dazu schließen die Auftraggeber Verträge mit dem Tragwerksplaner ab, in dem die Leistungsphasen 1 bis 4 bereits mit 58% honoriert werden. Verändert nun der Architekt im Nachhinein die Planung, ist die alte Tragwerksplanung / Sta­tik hinfällig und muss überarbeitet, ggfl. sogar neu erstellt werden, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Solche Probleme lassen sich nur verhindern, wenn die Verträge synchronisiert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Baurechtsanwalt - vo­rausgesetzt, er wird rechtzeitig als Dienstleister zum Projekt hinzugezogen.

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