TÜV Rheinland: Baustelle richtig ab- und versichern
(13.5.2013) Angehende Bauherren sollten sich im Vorfeld gut über die Rechtslage informieren - rät Ulrich Zerfaß, Baustellenexperte von TÜV Rheinland. Es müssen zunächst alle nötigen Genehmigungen eingeholt sowie der Bauantrag gestellt und bewilligt werden, und auch Versicherungen sollten eingeplant werden.
Absprachen schriftlich fixieren
Sinnvoll sei beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung, da auf Baustellen schnell Unfälle passieren, bei denen teure Maschinen beschädigt oder Menschen verletzt werden. Ulrich Zerfaß empfiehlt weiter, Absprachen mit Handwerkern und Lieferanten keinesfalls nur mündlich zu tätigen, sondern immer schriftlich zu fixieren. Dabei spiele es keine Rolle, ob es um die Kosten einzelner Bauabschnitte, den jeweiligen Zeitaufwand, diverse Ausführungsdetails, veränderte Materialanforderungen, kleine Sonderwünsche oder aufwändige Änderungsvereinbarungen gehe.
Betreten der Baustelle vertraglich regeln
Auch sollte der Bauherr den Bau regelmäßig prüfen lassen, damit Mängel frühzeitig entdeckt und deren Ausbesserung direkt verlangt werden können. Ist der zukünftige Hausbesitzer nicht der Bauherr im baurechtlichen Sinne, also Grundstückseigentümer, sollte er vertraglich regeln, dass er Zugang zur Baustelle hat - und das bestenfalls auch zusammen mit Dritten, damit Sachverständige problemlos den Bautenstand prüfen können.
Für die sichere und sachgemäße Durchfühung des Bauvorhabens ist die Beauftragung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) sinnvoll. Die Aufgabe kann außer von entsprechend geschulten Fachkräften auch vom Bauherrn selbst, von Ingenieuren, Architekten oder Mitarbeitern der Bauverwaltung übernommen werden, wenn sie die nötigen Fachkenntnisse vorweisen können.
Abschließend rät der TÜV-Baustellenexperte, zwischen Handwerkern und Bauherren einen Bauvertrag zur Gewährleistungspflicht abzuschließen ...
- nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB)
- jedoch mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Aufwand lohnt, handelt es sich doch in der Regel um die teuerste Anschaffung im Leben.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- TÜV Rheinland AG
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
- Neuer FLL-Arbeitskreis will Zertifizierung für Freianlagen erarbeiten (25.7.2014)
- ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen (20.7.2014)
- aktualisiert: Kostenlose Handwerkervertrags-Muster von ZDB und Haus & Grund (15.6.2014)
- ARGE Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen (17.2.2014)
- „Nachhaltige Stadtplanung“ aus der Edition DETAIL: Worüber müssen wir nachdenken? (1.12.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- ARGE Baurecht: Bautagebuch systematisch führen (6.1.2013)
- VOB/B – Basiswissen für Baufachleute aus dem Fraunhofer IRB Verlag (6.1.2013)
- Baurecht: vorhersehbares und unvorhersehbares Schlechtwetter (25.11.2012)
- CD-ROM: Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber, Version 2012 (25.11.2012)
- Architektenrecht: Technische Vertragsbedingungen machen viele Verträge ungültig (28.10.2012)
- Auch beim gekündigten Bauvertrag Abnahme durchführen! (29.7.2012)
- ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent (24.6.2012)
- Fachbuch: Projektbezogene Kooperationsmodelle bei Baumaßnahmen im Bestand (15.6.2012)
- ARGE Baurecht: „Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben“ (21.4.2012)
- Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert (19.3.2012)
- „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ neu mit exklusiven Download-Angeboten (11.3.2012)
siehe zudem:
- Baurecht, Bauverträge, rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de