ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen
(20.7.2014) Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen.
Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz Baustellenverordnung oder BaustellV), welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen hat. Dazu zählt die auch Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Das kann selbst kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten, muss der Bauherr unter Umständen einen SiGeKo beauftragen.
SiGeKos müssen sich speziell qualifizieren. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung gesammelt haben und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen. Private Bauherren sollten sich bei der Wahl ihrer Planer und Baufirmen nach entsprechenden Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter erkundigen, rät die ARGE Baurecht.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Auch Bauherren bzw. Investoren sollten die Unterhaltung von Baustellen ernst nehmen (25.2.2015)
- Mehr Prämien für den Arbeitsschutz von der BG BAU (9.2.2015)
- „Ytong Silka Mörtel-Pellets“ als Beitrag für staubarme Baustellen (28.1.2015)
- 2013 erneut weniger Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft: 57,32 pro 1.000 Vollarbeiter (1.12.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- TÜV Rheinland: Baustelle richtig ab- und versichern (13.5.2013)
- Ausländische Subunternehmer: Wissen über deutschen Arbeitsschutz oft mangelhaft (25.10.2009)
- Baurecht: SiGeKo muss qualifiziert und versichert sein (25.10.2009)
siehe zudem:
- Baustellenverordnung, Arbeitsschutz, Baurecht, Baustelleneinrichtung und Gerüste, Arbeitsbühnen auf Baulinks
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