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Mehr Prämien für den Arbeitsschutz von der BG BAU

(9.2.2015) Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: „Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch 2015 unsere Mitgliedsunterneh­men motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzu­setzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen,“ erklärte Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU, zuletzt in Berlin.

Foto: BG BAU (Bild vergrößern)

Auf Baustellen gibt es viele Gefahrenquellen. Deshalb will die BG BAU gezielte Impulse geben, damit die Unternehmen zusätzlich in die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz investieren. „Unsere Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverant­wortung der Betriebe zu stärken und krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermindern“, sagte Arenz.

Gefördert werden soll zum einen die Sachprävention. Dazu gehören Arbeitsmittel, Ma­schinen und Geräte, die mit besonderer Sicherheitstechnik ausgestattet sind. Beispiele sind ...

  • die Nachrüstung bestimmter Baumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen,
  • die Ausstattung benzinbetriebener Estrich- und Betonglätter mit Katalysatoren oder
  • die Anschaffung von Abbruchhämmern mit Staub-Absaugung.

Außerdem wird die Teilnahme am Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU gefördert. AMS BAU greift die betrieblichen Belange der Bauwirtschaft auf und berücksichtigt die schwierigen Randbedingungen, wie ständig wechselnde Arbeitsplät­ze, Witterungseinflüsse oder die besonderen Vertragsformen der Betriebe der Bauwirt­schaft.

Im Rahmen der Verhaltensprävention werden Maßnahmen gefördert, die gezielt auf Vorbeugung setzen. Die Beschäftigten werden durch Information, Motivation oder Ausbildung angeregt, sich gesundheitsgerechter zu verhalten. Beispielsweise soll mit einem Rückentraining dazu beigetragen werden, Muskel-Skelett-Erkrankungen - etwa durch Anleitung zum rückengerechten Heben und Tragen - zu verhindern.

Ein weiteres Beispiel ist die Übernahme von bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten für die Prüfung zur anerkannten Maschinenführerqualifikation ZUMBau (Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft). Damit wird ein angesehenes und einheitliches Niveau zur Befähigung, etwa von Turmdrehkrankführern oder Erd- und Straßenbau­maschinenführern, geschaffen.

Die Fördersumme einzelner Maßnahmen beträgt bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.

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