ARGE Baurecht: SiGeKo muss qualifiziert und versichert sein
(25.10.2009) Wer in Deutschland baut, der muss unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellen. Die Baustellenverordnung schreibt diesen zwingend vor, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind. Die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist es, Unfälle zu vermeiden.
„Der SiGeKo ist unentbehrlich“, erläutert Dr. Peter Sohn, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht, „denn auf deutschen Baustellen passieren etwa doppelt so viele Arbeitsunfälle wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Und die Unfälle haben in der Regel schlimme Folgen.“
Enorme Haftungsrisiken
Sowohl gewerbliche als auch private Bauherren müssen einen SiGeKo verpflichten, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Je nach Art und Komplexität der Baumaßnahme können Ingenieure, Architekten, Techniker oder Meister mit der Aufgabe betraut werden. „Allerdings müssen die eingesetzten Fachleute ausreichend qualifiziert sein. Und das schon im eigenen Interesse“, mahnt Baurechtler Sohn, „denn die Haftungsrisiken für den SiGeKo sind enorm.“
Der SiGeKo haftet grundsätzlich immer, wenn auf der Baustelle Personen zu Schaden kommen, weil die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Das gilt nicht nur hinsichtlich der auf der Baustelle beschäftigten Personen, sondern auch gegenüber Dritten - beispielsweise Lieferanten oder Kaufinteressenten. Die Haftung greift selbst dann, wenn Kinder unbefugt auf der Baustelle spielen, weil es an einer ordnungsgemäßen Absicherung des Baustellengeländes fehlt.

Honorierung des SiGeKos
„Niemand sollte sich verleiten lassen, die Tätigkeit eines SiGeKo zu übernehmen, wenn ihm die Qualifikation fehlt oder die Vergütung nicht den Haftungsrisiken entspricht. Da die Honorierung des SiGeKos gesetzlich nicht geregelt ist und auch die HOAI nicht gilt, werden SiGeKos mitunter vergleichsweise schlecht bezahlt. Darauf sollten sie sich aber nicht einlassen“, mahnt Peter Sohn, „denn sie müssen selbst für teuren Versicherungsschutz sorgen. Die normale Berufshaftpflichtversicherung gewährt ihnen nämlich nicht in allen Fällen Deckung.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen (20.7.2014)
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- Test: Große Preisunterschiede bei Bauversicherungen (26.4.2011)
- 13: Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht (12.12.2010)
- Bericht vom Vergaberechtsforum Hessen 2010 (20.9.2010)
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siehe zudem:
- Baurecht, Baustelleneinrichtung, Gerüste, Arbeitsbühnen, Werkzeuge, Maschinen und Berufshaftpflicht auf Baulinks
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