Erhöhtes Brandrisiko auf Baustellen
(28.7.2006) Aus gutem Grund schreiben die Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen-Verordnung und die Unfallverhütungs-Vorschriften sehr genau vor, wie vorbeugender Brandschutz auf Baustellen auszusehen hat. Gibt es doch dort eine Vielzahl von Materialien, die leicht Feuer fangen können - von Kunststoff-Isolierplatten und Kabeln bis hin zu Farb- und Lösungsmittel-Kanistern. Bei Neubauten lassen sich die Vorschriften noch relativ leicht erfüllen. Der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. weist aber darauf hin, dass der ausführende Unternehmer bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten in bestehenden Gebäuden genauso in der Verantwortung steht.
Je kleiner die Baustelle, desto größer das Brandrisiko
Kleinere Baustellen sind meist nicht nur unübersichtlicher -
gerade hier werden auch besonders häufig
Eines der wichtigsten Werkzeuge ist der Feuerlöscher
Auch wenn das Team bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten meist klein ist: Ein Mann muss bei feuergefährlichen Arbeiten unbedingt als Brandwache abgestellt werden. Und zwar mit einem voll funktionsfähigen Feuerlöscher. Nur so ist sichergestellt, dass ein Brand sofort im Keim erstickt werden kann. Selbst wenn augenscheinlich nichts Feuer gefangen hat, muss in Zeitabständen sorgfältig nachkontrolliert werden, ob sich nicht doch irgendwo Brandnester gebildet haben. Besteht auch nur der kleinste Verdacht, sollte man sich nicht scheuen, die Feuerwehr zu rufen, um die Situation begutachten zu lassen. Nur die Experten der Feuerwehr können ausschließen, dass nicht doch noch ein Schwelbrand entsteht. Erst damit hat der ausführende Betrieb seine Sorgfaltspflicht der Versicherung gegenüber erfüllt. Sonst kann aus einem kleinen Reparaturauftrag über Nacht ein großer Haftungsschaden werden.
Gerade weil auf Baustellen der Feuerlöscher so wichtig ist, sollte man ihn wie alle anderen Werkzeuge perfekt in Schuss halten. Voraussetzung dafür ist seine regelmäßige sachkundige Prüfung. Diese hat im Abstand von höchstens zwei Jahren zu erfolgen und wird von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben übernommen.
Adressen von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben für die Kontrolle der Feuerlöscher und für alle Brandschutzfragen auf dem Bau erhält man beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V..
siehe auch:
- BaustellenVO mit Erläuterungen - Meldung dazu: Die Regelungen und Verpflichtungen der Baustellenverordnung werden von vielen Bauherren noch unterschätzt
- bvfa-App „Feuerlöscher-Rechner“ und Positionspapier zur Arbeitsstättenrichtlinie A 2.2 (1.1.2013)
- Vollgummi-Schutzverteiler im Sinne des Arbeitsschutzes für Kleinbaustellen (14.5.2012)
- Leichtere Recherche zu Arbeitsschutzvorschriften (19.12.2010)
- Deutscher Arbeitsschutzpreis geht in eine neue Runde (24.10.2010)
- Gesundheitsprobleme führen zu vorzeitigem Ausscheiden aus dem Bau-Arbeitsleben (27.12.2009)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen in Holzbauweise (9.5.2006)
- ACO-Brandschutzhandbuch "Brandschutz in der Gebäudeentwässerung" (21.4.2006)
- Allianz Arena für vorbildlichen Brandschutz ausgezeichnet (17.4.2006)
- Schönbohm: bvfa soll Politik auf bestehende Defizite hinzuweisen (9.4.2006)
- Brandschutz-Fachbetriebe helfen bei der Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen (19.3.2006)
- "Brandschutz kompakt" - der Nachfolger von "Sprinkler Spektrum" (14.3.2006)
- Rauchmelder - was bei Kauf und Installation zu beachten ist (6.1.2006)
- bvbf: "Ein Feuerlöscher gehört in jeden Haushalt" (7.12.2005)
- Rauchmelder und Feuerlöscher schützen gerade auch ältere Menschen (5.9.2005)
- Ein Feuerlöscher ohne regelmäßigen Funktions-Check ist kein Feuerlöscher! (22.7.2005)
- Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! (10.9.2003)