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Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen in Holzbauweise

(9.5.2006; upgedatet am 26.6.2013) Dem mehrgeschossigen Holzhausbau standen bisher bauordnungsrechtliche Einschränkungen entgegen, die sich vor allem durch Anforderungen an den baulichen Brandschutz begründeten. Umfangreiche Normbrandversuche der vergangenen Jahre bewiesen, dass unter Einhaltung konstruktiver Mindestanforderungen und mit Hilfe entsprechender Bekleidungen das hohe brandschutztechnische Sicherheitsniveau dieser Bauten erfüllt werden kann.

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Die Forschungsergebnisse sollen die Aussagen untermauerten, die in die novellierte Musterbauordnung (MBO) von 2002 aufgenommen wurden. Laut aktueller MBO sind jetzt Gebäude in Holzbauweise bis zur Gebäudeklasse 4 - also bis zu fünf Geschosse - erlaubt. Voraussetzung: Die Bauteile müssen allseitig eine Brandschutzbekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen haben und es dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe verwendet werden. Die Anforderungen selbst sind in der "Muster-Holzbaurichtlinie" festgelegt, die im Oktober 2005 in Hessen eingeführt wurde und auch in anderen Ländern als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden kann.

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