Holzabsatzfonds
Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juni 2009 seine Entscheidung zum früheren Forst- und nachfolgenden Holzabsatzfondsgesetz bekannt gegeben (Beschluss vom 12. Mai, Aktenzeichen: 2 BvR 734/01). Die Verfassungsrichter erklärten damit die gemeinschaftliche Finanzierung der zentralen Holzabsatzförderung durch eine gesetzliche Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig. Am 31.8.2009 hat der Holzabsatzfonds seine Arbeit eingestellt.
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