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Brandschutz-Fachbetriebe helfen bei der Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

(19.3.2006) Brandschutzkonzepte in Betrieben unterliegen - je nach Größe und Nutzungsprofil des Unternehmens - unterschiedlichen Anforderungen. Zu den Grundvoraussetzungen gehören eine Ausrüstung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen, um Entstehungsbrände im Idealfall selbst löschen zu können, wie auch die Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin.

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Nach § 4 Abs. 4 der Arbeitsstätten-Verordnung hat jeder Arbeitgeber zu prüfen, ob für seinen Betrieb Flucht- und Rettungspläne zu erstellen sind. Diese geben Hinweise für das Verhalten im Brandfall und regeln die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Gebäudebereich. Darüber hinaus regeln sie die Rettung durch betriebseigene oder fremde Hilfskräfte. Unabhängig von der Erstellung dieser Pläne müssen jedoch in jedem Fall praxistaugliche Flucht- und Rettungswege zur Verfügung stehen. Auch sollten in angemessenen Abständen Rettungs- und Fluchtmaßnahmen geübt werden.

Zahlreiche Vorschriften und Richtlinien regeln vielfältige Details

Die Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien sowie den Unfallverhütungsvorschriften sind vielfältig: Flucht- und Rettungswege müssen korrekt und deutlich gekennzeichnet sein und dürfen bestimmte Distanzen nicht überschreiten. Die Fluchtbereiche müssen durch Brandschutztüren abgetrennt sein, die ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sind. Kennzeichnung und Notbeleuchtung der Fluchtwege sind regelmäßig zu warten und mit halogenfreien Kabeln in separaten Schaltkreisen auszustatten. Innerhalb des Fluchtwegebereichs dürfen zudem keine brennbaren Fußbodenbeläge oder Wandfarben sowie PVC-haltige Handläufe verarbeitet werden. Und auch für die zulässigen Abmessungen von Rettungswegen gibt es Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. Pro Nutzungseinheit sind zwei Rettungswege sowie freie Zugangswege für die Feuerwehr gefordert.

Wie die Brandschutzkonzepte im Einzelfall auszusehen haben, kann nur eine genaue Analyse vor Ort ergeben. Eine ausführliche Beratung zur Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen bieten qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe.

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