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13: Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht

(12.12.2010) Dreizehn Verbände, Organisationen und Gewerkschaften fordern, alles zu unterlassen, was die bewährte Zuständigkeit der Vergabeausschüsse für die Erarbeitung ausgewogener Verfahrensvorschriften beschneidet.

Dazu gehöre zum einen, dass die EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) umgesetzt werde. Verfahrensvorschriften für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Vergaben, die auch schon bislang in den Vergabe- und Vertragsordnungen geregelt sind, dürften dort nicht herausgelöst werden. Dies würde einer Zersplitterung des Vergaberechts Vorschub leisten und damit die praktische Handhabbarkeit dieses wichtigen Segments der öffentlichen Auftragsvergabe für Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich erschweren.

Dazu gehöre zum anderen, dass die koalitionsvertraglich vereinbarte Einführung eines wirksamen Rechtsschutzes bei Unterschwellenaufträgen nicht dazu führen dürfe, dass die Vergabe- und Vertragsordnungen abgeschafft werden. Denn jene würden durch die fachkundigen Vergabeausschüsse, die sich aus Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zusammensetzen, erarbeitet. Diese seit Jahrzehnten bewährte Entlastung des Gesetz- und Verordnungsgebers sei die Garantie dafür, dass den Anwendern auch in Zukunft unbürokratische und praktikable Vergaberegelungen zur Verfügung stehen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden.

Die gemeinsame Erklärung wurde in Berlin am 10. Dezember 2010 unterzeichnet von ...

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