Auch Bauherren bzw. Investoren sollten die Unterhaltung von Baustellen ernst nehmen
(25.2.2015) Unfälle auf der Baustelle ziehen immer Konsequenzen nach sich. Verunglücken dabei Menschen, müssen sich nicht nur Planer und Baufirmen, sondern auch Bauherren, Besitzer und Betreiber von Gebäuden gegebenenfalls sogar strafrechtlich verantworten - daran erinnert die ARGE Baurecht.
Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, der kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geahndet werden nicht nur Folgen ursprünglicher Bau- und Planungsfehler, sondern auch Nachlässigkeit und mangelnde Sorgfalt bei der laufenden Bauunterhaltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Fahrlässig handelt bereits, wer ...
- die übliche Sorgfalt außer Acht lässt,
- regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder
- Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet.
Das gilt z.B. auch für Kommunen, die ihre Verwaltungs-, Schul- und Krankenhausbauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- 2013 erneut weniger Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft: 57,32 pro 1.000 Vollarbeiter (1.12.2014)
- Neu erschienen: „Die Bauleiterschule - Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben“ (13.10.2014)
- BG BAU-App zur Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen - und weitere Apps (10.8.2014)
- ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen (20.7.2014)
- Unternehmer muss haften, weil er Baustelle nicht gründlich sicherte - Urteil (29.5.2001)
siehe zudem:
- Baustellenverordnung, Arbeitsschutz, Baurecht, Baustelleneinrichtung und Gerüste, Arbeitsbühnen auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Arbeitsschutz und Gerüstbau bei Baubuch/Amazon.de