Bundesgerichtshof erlaubt leichte Grenzverletzung bei energetischer Fassadenertüchtigung (20.4.2022)
Eine neue Fassadendämmung, die geringfügig die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet, muss u.U. hingenommen werden - zumindest dann, wenn es sich um einen Altbau handelt und eine Innendämmung einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde.