ARGE Baurecht: Planer können für Änderungen Zusatzhonorare vereinbaren
(17.8.2014) Architekten, Bauingenieure und Fachplaner werden seit Jahrzehnten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bezahlt, so dass in der Vergangenheit oft nicht über Honorarnachträge verhandelt werden mußte. Dies wird sich in Zukunft ändern, prognostiziert die ARGE Baurecht. Denn die HOAI 2013 eröffnet im §10 die Möglichkeit, zusätzliche Honorare zu vereinbaren. Das ist prinzipiell nicht neu, eine ähnliche Regelung gab es auch in der HOAI 2009 in §7 Abs. 5. Geblieben ist das Problem, der praktischen Umsetzung.
Da die HOAI die Leistungen des Planers in den diversen Planungs- und Bauphasen genau beschreibt, sind alle wesentlichen Arbeitsschritte bereits vorgedacht – und werden entsprechend honoriert.
- Was sind also Zusatzleistungen?
- Wie lassen sie sich definieren?
Zusatzhonorare müssen schriftlich vereinbart werden; das setzt klare Absprachen voraus. Nach Ansicht der ARGE Baurecht sollten Planer sich nicht scheuen, Nachträge regelrecht auszuhandeln, ähnlich wie Bauunternehmer dies (gemäß §2 Abs. 5 VOB/B) praktizieren.
Die Schwierigkeit besteht zumeist jedoch darin, dem Auftraggeber die Änderungen der Architektenleistung gegenüber den vertraglich beauftragten Leistungen plausibel zu machen. Nach Erfahrung der Juristen lassen sich Änderungen leichter nachvollziehen, je konkreter die einzelnen Leistungsphasen voneinander getrennt werden. Mit dem Abschluss jeder Leistungsphase und der entsprechenden Freigabe des Bauherrn liegt jeweils ein Zwischenergebnis vor, das als Grenze gelten kann. Bauherrenwünsche, die diesen Zwischenstand noch einmal revidieren und Änderungen des bereits erreichten Status erfordern, können als Zusatzleistung definiert und entsprechend gesondert honoriert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Rechtsstreit bei nachträglichen Bauleistungen vorprogrammiert - aber vermeidbar (30.12.2016)
- Neuer Service für Architekten und Ingenieure: Das „HOAI-Leistungsbild für Auftraggeber“ (31.7.2016)
- Online-Umfrage: „Welche Gehälter werden 2015 in Architektur- und Ingenieurbüros gezahlt?“ (9.2.2015)
- Neue HOAI hat Ertragslage von Landschaftsarchitekten verbessert, aber ... (1.2.2015)
- Planungsänderungen bei HOAI 2013-Verträgen (kostenlose PBP-Sonderausgabe) (11.1.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Fachbuchvorstellung: „Organisation im Bauablauf - Fußangeln, Fallstricke und Fallen“ (29.9.2013)
- Musteringenieurverträge nach HOAI 2013 online (15.9.2013)
- S-HOAI 13 passend zur HOAI Novelle 2013 (21.7.2013)
- BUILDUP 17 mit Update auf die HOAI 2013 (10.6.2013)
- Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Planer beschäftigt sind? (17.2.2013)
- Brauchen wir noch Architekten? ... fragt Holger Reiners (3.10.2012)
siehe zudem:
- HOAI, rund ums Planungsbüro und Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de