Bundesrat: Handwerkerrechnungen absetzbar!
(9.4.2006) Der Bundesrat hat am 7.4. dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt und damit den Weg für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen freigemacht. "Diese Maßnahme", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dabei helfen, Schwarzarbeit am Bau zu bekämpfen und damit dem legalen Bausektor Konjunkturimpulse zu geben."
Auftraggeber können künftig bis zu 600 Euro einer
Handwerkerrechnung, mit der über
Robl abschließend: "Die Unternehmen haben die neue Regelung schon im Vorfeld ihres endgültigen In-Kraft-Tretens sehr positiv aufgenommen und bei potentiellen Kunden damit geworben. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch Aufträge folgen".
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