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EU-Energielabel mit geänderter Skala für neue Heizungen


  

(23.1.2019) Ab dem 26. September 2019 gilt die neue Effizienzklasse A+++ für neue Heizungen; die Stufen E bis G werden dann entfallen. Hauseigentümer, die in den ersten neun Monaten dieses Jahres ihre Heizung erneuern wollen, sollten schon jetzt darauf achten und konventionelle Öl- bzw. Gasgeräte mit niedriger Effizienz meiden, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Am besten sei es, gleich auf Heizungen mit A+ oder besser umzusteigen. Die Verbraucher sollten aber auch bedenken, dass das Label keinen Rückschluss auf die Betriebskosten erlaubt, da diese von weiteren Faktoren wie dem verwendeten Energieträger und dem energetischen Zustand des Gebäudes abhängen.

Das EU-Energielabel rückt die Effizienz der Heizkessel als wichtiges Kaufkriterium in den Vordergrund. „Da die Anforderungen regelmäßig verschärft werden, wird der Druck auf die Hersteller erhöht, effizientere Heizungsanlagen in den Handel zu bringen und ältere vom Markt zu nehmen“, erklärt Frank Hettler. Die aktuelle Verschärfung ermöglicht es den Heizungsfirmen nun, effiziente Geräte mit A+++ zu bewerben. 2021 oder 2022 soll dann eine nächste Verschärfung kommen.

Erneuerbare top, Fossile schlechter

Ab September können Heizungen mit A+++ bis A+ gekennzeichnet werden, wenn sie regenerative Energien nutzen. Das ist der Fall ...

  • bei Solarkollektoren als Ergänzung zur Wärmeerzeugung,
  • bei den meisten Holzheizungen und
  • bei effizienten Wärmepumpen.

KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik ändert sich von A+ auf A bis B. Allerdings kann eine bessere Einstufung erreicht werden, wenn man die konventionelle Heizung mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C; sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel; sie werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heizenergiebedarf verkauft.

Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Leistung ist das Etikett Pflicht. Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Keine Information über Energiekosten!

Anders als bei Elektrogeräten gibt das EU-Label für Heizungen keinen Aufschluss über die Betriebskosten: „Das Label vergleicht Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern, beispielsweise Öl- und Stromheizungen“, erinnert Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Außerdem wird der Energieverbrauch einer Heizung immer auch vom Energiestandard des jeweiligen Gebäudes mitbestimmt - also davon, ob Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind, ob gute Fenster vorhanden sind und ob die Luftdichtigkeit stimmt.“ Darüber hinaus hängen Heizkosten maßgeblich von der Verteilung der Heizwärme, der Art der Heizkörper/Fußbodenheizung und dem jeweiligen Heizverhalten ab.

EU-Heizungslabel gilt seit 2015 für Neugeräte – Altgeräte erhalten ein eigenes Label

Das Energieeffizienzlabel der Europäischen Union für neue Heizkessel gilt seit September 2015. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte energetisch zu klassifizieren. Das Label geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Ziel ist die Minderung des Treibhausgases CO₂.

Altgeräte im Heizungskeller benötigen das EU-Label übrigens nicht. Für sie gibt es seit dem Jahr 2016 eine vergleichbare deutsche Kennzeichnung - siehe auch Beitrag „Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016“ vom 17.8.2015.

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