EU schafft Doppelbelastung von Stromspeichern ab
(23.1.2019) Haushalte und Unternehmer, die Solarstrom selbst erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen, sollen zu einem zentralen Baustein des modernen Stromsektors werden. Die gegenwärtig zuweilen noch geltende Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen soll nun nach dem Willen der Europäischen Union (EU) abgeschafft werden - dies geht aus den jetzt schriftlich vorliegenden Ergebnissen der Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt selbstredend diese Verhandlungsergebnisse zum Clean Energy Package und sieht darin einen wichtigen Meilenstein zu einer deutlich klimafreundlicheren und bürgernäher organisierten Energieversorgung. Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die Potenziale von Heim- und Gewerbespeichern als wichtige Herzstücke und Flexibilitätspuffer der Energiewende wurden endlich erkannt. Bei der Erbringung von Netzdienstleistungen dürfen Speicher nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden.“
Der BSW hatte zuletzt im Dezember 2018 zusammen mit weiteren Verbänden bei der Bundesregierung in dieser Frage um Unterstützung geworben. Denn Solarstromspeicher sind zur Erbringung von Systemdienstleistungen - wie z.B. Regelenergie - geeignet. Aufgrund regulatorischer Barrieren blieben diese Potenziale bislang aber meist ungenutzt.
Übrigens: In Deutschland wird inzwischen jede zweite Solarstromanlage zusammen mit einem Batteriespeicher installiert. Im Sommer 2018 hatte der BSW im Beisein von BMWi-Staatssekretär Thomas Bareiß den 100.000. Solarstromspeicher in Betrieb genommen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Solarstromspeicher und Photovoltaik im alternative Energien-Magazin und Haustechnik-Magazin bei Baulinks
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