Suche

Headerbild

BAK liefert Vorschläge für ein praxistaugliches GMG

(20.3.2026) Die Bundesarchitektenkammer bewertet die Eckpunkte zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kritisch und legt mit dem Positionspapier "Fünf Regelungsbausteine für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz" konkrete Vorschläge vor. Die aktuell diskutierten Eckpunkte zum GMG setzen laut der BAK auf kurzfristige politische Entlastungen und drohen die langfristige Verlässlichkeit der Gebäudeenergiepolitik zu untergraben.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

„Werden Anforderungen abgesenkt oder verschoben, bleiben die Klimaziele bestehen. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Planungsunsicherheit und ein verschärfter Transformationsdruck in späteren Jahren”, heißt es in einer Presseerklärung der BAK vom 19. März 2026.

Andrea Gebhard, Präsidentin Bundesarchitektenkammer: „Der Erfolg des Gebäudemodernisierungsgesetzes entscheidet sich nicht an einzelnen Technologien, sondern an einer klaren und langfristig verlässlichen Systematik im Gebäude selbst. Klimaschutz und CO₂ Einsparung stehen nach wie vor im Zentrum unseres Handelns, bezahlbare Betriebskosten und wirtschaftlich tragfähige Investitionen müssen dabei zusammen gedacht werden. Unsere Branche hat sich auf diese Entwicklung bereits eingestellt. Umso wichtiger ist es, jetzt einen stabilen Rahmen zu schaffen, der Planungssicherheit gibt und den eingeschlagenen Weg konsequent weiterführt.”

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (Bild: Laurence Chaperon) 

Regelungsbausteine im Überblick

  1. Realistische Bewertungsverfahren
    Im Gebäudebestand sollen stärker verbrauchsbasierte Ansätze genutzt werden, während im Neubau vereinfachte Modellverfahren bestehen bleiben. So lassen sich Gebäude schneller und praxisnäher bewerten – eine Voraussetzung, um die große Zahl an Bestandsgebäuden überhaupt systematisch in den Blick zu nehmen.
  2. Lebenszyklus-Bilanzierung stärken
    Treibhausgasemissionen müssen über den gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet und frühzeitig in Planungsprozesse integriert werden. Damit werden Planungsentscheidungen bereits in frühen Phasen auf ihre langfristigen Klimawirkungen ausgerichtet und Fehlentwicklungen vermieden.
  3. Sanierungen gezielt priorisieren
    Maßnahmen sollen sich auf die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude konzentrieren, um maximale Einsparwirkungen zu erzielen. So können die verfügbaren Investitionen dort eingesetzt werden, wo sie den größten Klimanutzen entfalten.
  4. Technologieoffenheit mit klaren Leitplanken
    Im Bestand können unterschiedliche Heiztechnologien eingesetzt werden – jedoch nur bei Einhaltung klarer Effizienz- und Klimavorgaben. Für Neubauten gilt weiterhin das Ziel emissionsfreier Gebäude. So bleibt Flexibilität im Bestand erhalten, ohne die langfristigen Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
  5. Sommerlichen Wärmeschutz ausbauen
    Angesichts zunehmender Hitzeperioden müssen passive Maßnahmen zur Vermeidung von Überhitzung stärker berücksichtigt werden. So wird der Gebäudebestand besser an den Klimawandel angepasst und der Bedarf an energieintensiver Kühlung reduziert.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2026 BauSites GmbH