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Gebäude­modernisierungsgesetz 2026: Bundesregierung kippt 65%-Regel

(25.2.2026) Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung ihr Eckpunktepapier zur Novellierung des Gebäude­energiegesetzes (GEG) vorgestellt. 

Neuerungen des Gebäude­moder­nisierungs­gesetzes (GMG) auf einen Blick:

  • Streichung der 65%-Regel: Die Pflicht, Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen.
  • Technologieoffenheit: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin ohne Kopplung an die kommunale Wärmeplanung eingebaut werden.
  • „Bio-Treppe”: Statt fester Technikvorgaben kommen Quoten für grüne Brennstoffe (z.B. Biogas). Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen einen Bio-Anteil von 10 % nutzen. Weitere Erhöhung des Anteils bis 2040. Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Auch Energieversorger in der Pflicht.
  • Bürokratieabbau: Die Pflicht zur Wärmeplanung entfällt für kleine Kommunen unter 15.000 Einwohnern.
  • Förderung: Heizungsförderung bleibt bis mindestens 2029 finanziell abgesichert.
  • EU-Konformität: Einführung neuer Energieausweise (Skala A bis G) gemäß der EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026.

Kurzfristig plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf im Kabinett zu verabschieden. Anschließend wird sich der Bundestag mit der Vorlage befassen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist noch vor dem 1. Juli 2026 vorgesehen.

Bei einer Evaluierung im Jahr 2030 sollen die Zielsetzungen im Gebäudesektor überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werden.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

Reaktionen aus der Industrie und Bauwirtschaft (Auszüge)

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH):

„Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt. ... Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und - Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit. ... Wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Ziel muss ein Rahmen sein, der die Modernisierung beschleunigt, industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärkt und zugleich einen verlässlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet.”

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutigt die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Wer die 65%-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor. So werden die Klimaziele sehenden Auges kassiert. Damit opfert die Regierung ein zentrales Instrument wirksamer Klimapolitik aus kurzfristigem politischem Kalkül.

Die Bundesregierung ignoriert die klare Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms, reißt die Klimalücke weiter auf und schafft neue Investitionsruinen. Das ist kein Versehen, das ist ein politisch gewollter Rückschritt – und ein Geschenk an die fossile Lobby. Besonders zynisch ist die soziale Dimension: Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient. Dieses Gesetz verliert die Menschen vollständig aus dem Blick. Es schützt fossile Geschäftsmodelle – und gefährdet Klima, Bezahlbarkeit und sozialen Zusammenhalt zugleich.”

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

Sandra Rostek, Leiterin Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB):

„Die soeben vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz senden ein grundsätzlich positives Signal für die Bioenergie. Die Kombination eines steigenden Anteils grüner Brennstoffe in neuen Heizungen und einer übergreifenden Grüngasquote für Inverkehrbringer stellt grundsätzlich einen sinnvollen Instrumentenmix dar, um neue sowie bestehende Gasheizungen zu defossilisieren. Die Potenziale sind vorhanden und wir stehen als Bioenergie bereit. Ebenso begrüßen wir, dass die Förderung von Wärmenetzen aufgestockt und gesetzlich geregelt werden soll.

Offen bleibt jedoch die Frage, wie die Klimaschutzpotenziale insbesondere von ländlichen Wärmenetzen und Gebäudenetzen auf Basis von Holz und Biogas gehoben werden können, wenn die 65%-Vorgabe entfällt. Hier braucht es eine effektive und unbürokratische Nachfolgeregelung. Wichtig ist vor allen Dingen, dass mit diesen Eckpunkten der Weg zu Planungssicherheit geebnet wird und die Hängepartie in der Wärmewende baldmöglich beendet wird.” 

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Koalitionäre haben Wort gehalten: Der Prozess bis zu den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz glich in den vergangenen Monaten einem Gang durch ein politisches Minenfeld.

Versprochen und geliefert: Jeder Heizungstyp kann bei Bedarf mit maximaler Wahlfreiheit ersetzt werden. ... Damit wird eine der größten Verunsicherungen der vergangenen Jahre ausgeräumt. Wir begrüßen diese Technologieoffenheit und die größere Entscheidungsfreiheit der Eigentümer. 

Die Aufhebung der engen Kopplung zwischen kommunaler Wärmeplanung und unmittelbaren Verpflichtungen im Gebäudebestand trägt der Realität vor Ort stärker Rechnung als frühere, eher am grünen Tisch entwickelte Modelle. Das schafft Praxistauglichkeit.

Die zugesicherte Finanzierung der Förderung bis 2029 ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit. Auch die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen etwa beim Neubaustandard sowie die Stärkung des Quartiersansatzes sind elementar wichtige Schritte. Die Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung insbesondere für kleinere Kommunen ist ebenfalls zu begrüßen.” 

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