Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Wirtschaft und Verbände nehmen Stellung
(25.2.2026) Die Regierungsparteien haben sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Zunehmend äußern sich Branchenverbände, Vertreter der Wirtschaft und des Handwerks.
Aktuelle Statements zum Eckpunktepapier GMG
Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga KG:
„Dass es beim GMG mit den vorgestellten Eckpunkten nun mehr Klarheit von Seiten der Regierungsfraktionen gibt, ist wichtig und überfällig. Daher sollten die Regierung und der Bundestag das Gesetz jetzt möglichst schnell überarbeiten. In diesem Kontext ist es wichtig zu beachten, dass die Energiewende einen dezentralen Charakter hat. Die Kommunen kennen die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort am besten und sollten so weit als möglich selbst gestalten können. Investitionen müssen dabei für alle langfristig planbar sein. Die Wärmewende in Deutschland gelingt, wenn es für Bürgerinnen und Bürger mehr Freiheit bei der Heizungswahl und weniger Vorgaben auf Bundesebene für Kommunen und Netzbetreiber gibt. Das Subsidiaritätsprinzip entspricht dem natürlichen Charakter der Energie- und Wärmewende. Es bedingt den Vorrang der kommunalen Wärmeplanung und gerade keinen strikten zentralen, konzernhaften Ansatz.
Für die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes sind aus meiner Sicht daher drei Punkte entscheidend:
- Verlässlichkeit bei der kommunalen Planung gewährleisten: Viele Städte und Gemeinden arbeiten bereits an der kommunalen Wärmeplanung oder haben sie abgeschlossen. Diese Ergebnisse sollten die Richtschnur für die Wärmewende sein. Die Verzahnung des GMG mit weiteren Gesetzen, insbesondere dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wärmeplanungsgesetz, sollte dem Grundsatz der Subsidiarität folgen.
- Wahlfreiheit für Technologien schaffen: Das Gesetz muss Ziele vorgeben, aber den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit bei der Erfüllung mittels unterschiedlichster Technologien lassen. Je nach Situation vor Ort weiß man am besten, wie die Ziele des GMG erreicht werden können. Ein ,One-size-fits-all-Ansatz’ wird im heterogenen Wärmemarkt Deutschlands nicht funktionieren. Die Wärmewende gelingt, wenn wir auch grüne Gase berücksichtigen. Eine ,Grüngas-Quote’ könnte dabei ein Mittel sein - vorausgesetzt, sie gilt für alle grünen Gase gleichermaßen, also perspektivisch auch für Wasserstoff. Eine solche Quote würde ähnlich wirken wie die schrittweise ,Vergrünung’ des Stromsektors.
- Förderung effizient gestalten: Aus den örtlichen Festlegungen sollte auch die konkrete Förderung abgeleitet werden. Förderung muss so erfolgen, dass sie lokal sinnvoll ist. In Gebieten in denen verbindlich ein Wärmenetz geplant wird, das grundsätzlich nur bei hoher Anschlussdichte Sinn macht, sollten andere Heizungsarten nicht gefördert werden.”
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird aus Sicht des Verbandes nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren sein.
Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK:
„Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.”
Daniel Föst kündigt eine aktive Rolle des Verbandes im weiteren Verfahren an: „Wir werden uns konstruktiv in den tatsächlichen Gesetzgebungsprozess einschalten. Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert.”
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (Auszug):
„Die Diskussion war politisch wie gesellschaftlich verhakt, und die Koalition hat einen Kompromiss gefunden, damit es endlich weitergehen kann. Das ist gut, und darauf muss man aufbauen, denn es steht weiterhin noch einiges an Arbeit an.
Zum einen lassen die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz vor allem noch eines außer Acht: das Gebäude. Dabei ist bautechnisch gesehen die Verknüpfung von Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsart nicht voneinander zu trennen. Hier lässt die Bundesregierung eine fundamentale Lücke, die geschlossen werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden vor allem die politischen Konfliktpunkte bedient und aufgelöst: 1:1 Umsetzung der EPDB, Gas- und Ölheizungen können länger genutzt und eingebaut werden, die Wärmewenden soll einfacher und planbarer werden, das 65-Prozent-Ziel wurde gestrichen und soll durch eine sogenannte grüne Treppe ersetzt werden. So weit, so gut, jetzt muss das Ringen um die inhaltliche Ausgestaltung folgen.
Zum anderen gibt es bereits jetzt positive Signale – darunter vor allem der technologieoffene Gesamtansatz, die Erhöhung der Förderung im Bereich der Wärmewende sowie eine dazugehörige Investitionsumlage. Durch die Biogasquote und die ,Bio Treppe’ werden einem übereilten Rückbau von Gasnetzen entgegengewirkt, die lokal noch eine wichtige Rolle spielen können. Insgesamt muss aber die eigentliche Kostenfrage nach wie vor in den Mittelpunkt gerückt werden. Denn nur wenn klimaneutrale Wärmeenergie eine bezahlbare Alternative ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudebereich gelingen.”
Agora Energiewende - Agora Think Tanks gGmbH:
„Die Vorschläge zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vergrößern Deutschlands Klimaschutzlücke – vor allem auf Kosten von Mieterinnen und Mietern sowie Haushalten mit kleinem Geldbeutel. Die nun vorgelegten Maßnahmen verlängern die Abhängigkeit von fossilem Gas beim Heizen und bergen ein Preisrisiko für Haushalte. Umso mehr kommt es nun im Gesetzgebungsprozess darauf an, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Fehlinvestitionen zu schützen: Einerseits, indem die Bundesregierung die Konditionen für CO₂-freie Heizungen durch gezielte Förderung und attraktive Strompreise verbessert. Und andererseits, indem sie für einen wirksamen Mieterschutz sorgt. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung frühzeitig Kostentransparenz schaffen. Dazu gehört die schnelle Festlegung von Stufen für die „,Biotreppe’, die die Knappheit von Grüngas reflektiert und künftige Preisentwicklungen aufzeigt.
Wichtig ist zudem eine klare Regelung für Nachbesserungen durch einen Rückfallmechanismus, der spätestens 2030 automatisch greift, wenn der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt.
Unklar bleibt mit den Eckpunkten, wie sich die Bedarfe für knappes Grüngas entwickeln. Das schwächt die Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher – insbesondere mit Blick auf die Entwicklung ihrer Heizkosten – aber auch für Industriekunden, die künftig stärker auf Grüngase angewiesen sind.”
Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)
Nach Ansicht des Deutschen Verbands Flüssiggas ebnen die vorgestellten Eckpunkte den Weg für ein verbraucherfreundliches, praxisnahes und unbürokratisches Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des DVFG: „Für Heizungsmodernisierer sind die Eckpunkte eine sehr gute Nachricht. Sie können künftig wieder selbst entscheiden, welche Heizlösung am besten zu ihrem Gebäude und ihren finanziellen Möglichkeiten passt. ... Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert - nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer.” Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist entscheidend, dass der hochlaufende Pfad die Marktverfügbarkeit grüner Moleküle realistisch berücksichtigt.
Aktuell heizen bundesweit rund 620.000 Haushalte mit dem netzunabhängigen Energieträger Flüssiggas. Flüssiggas (LPG) wird in einem Tank gespeichert, der außerhalb des Hauses ober- oder unterirdisch installiert ist. „Mit biogenem Flüssiggas steht Kunden ein etablierter erneuerbarer Energieträger zur Verfügung”, so Andreas Stücke.
Neuerungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)
- Streichung der 65%-Regel: Die Pflicht, Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen.
- Technologieoffenheit: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin ohne Kopplung an die kommunale Wärmeplanung eingebaut werden.
- „Bio-Treppe”: Statt fester Technikvorgaben kommen Quoten für grüne Brennstoffe (z.B. Biogas). Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen einen Bio-Anteil von 10 % nutzen. Weitere Erhöhung des Anteils bis 2040. Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Auch Energieversorger in der Pflicht.
- Bürokratieabbau: Die Pflicht zur Wärmeplanung entfällt für kleine Kommunen unter 15.000 Einwohnern.
- Förderung: Heizungsförderung bleibt bis mindestens 2029 finanziell abgesichert.
- EU-Konformität: Einführung neuer Energieausweise (Skala A bis G) gemäß der EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Thüga AH
- Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- Agora Energiewende / Agora Think Tanks gGmbH
- Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
ausgewählte weitere Meldung:
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- Kommunale Wärmeplanung im Praxistest – Handlungsimpulse für die Umsetzung (20.1.2026)
- Sinkende Gaspreise bringen 2026 erneut Entlastung (31.12.2025)
- Fraunhofer ISE Forschung: Wärmepumpen auch im Altbau effizient (19.12.2025)
siehe zudem:
- Heizkessel und Heizungsinstallation sowie Wärmepumpen bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Heizung bei Baubuch / Amazon.de


