EuGH-Urteil: Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland ist keine Beihilfe
Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland ist keine staatliche Beihilfe und unterliegt daher nicht den strengen EU-Beihilfevorschriften. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 9. Juli 2026 in Luxemburg entschieden. Deutschland setzte sich damit in dem Rechtsstreit gegen die EU-Kommission durch.
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