Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Stimmen aus der Wirtschaft
(27.2.2026) Zu den von den Regierungsfraktionen vorgestellten Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) nehmen Verbände und Akteure der Immobilien- und Bauwirtschaft Stellung.
Statements zum Eckpunktepapier (Auszüge)
Mathias Schäfer, Präsident Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF):
„Die Fertigbau-Branche begrüßt das politische Signal für mehr Technologieoffenheit, zugleich stehen wir als Pionier für nachhaltiges Bauen weiter für die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien. Auch deshalb fehlt es dem Eckpunktepapier an Klarheit für den Neubau.
Laut der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) dürfen neue Gebäude in Europa ab 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Daher muss die Bundesregierung jetzt klar benennen, was ein zukunftssicherer Gebäudebestand leisten soll – und zwar technisch, wirtschaftlich und über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Ein resilienter Neubau ist Teil der Lösung, dafür erwarten wir Rahmenbedingungen, die Neubau und Wohneigentum auch über 2030 hinaus wirtschaftlich sichern. Es muss für Bauherren verlässlich planbar sein, in die eigenen vier Wände zu investieren und dabei Emissionen einzusparen. Wer sich für nachhaltiges Bauen etwa in Holz-Fertigbauweise entscheidet, sollte gefördert und nicht durch noch mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten ausgebremst werden.”
Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
„Mit den Eckpunkten wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der Gebäudewärmebereich in der Realität je nach Rahmenbedingungen wie Größe, Umfeld und Lage des Gebäudes extrem unterschiedlich ausfallen kann. So muss beispielsweise ein freistehendes Einfamilienhaus am Stadtrand anders beheizt werden als ein Bürogebäude. ... Fest steht: Kraft-Wärme-Kopplung ist ein zentraler Bestandteil des Energiesystems. Mit ihrem dezentralen Einsatz sichert sie unsere Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten und dient der Resilienz bei Angriffen auf unser Energiesystem. ... Deswegen muss die KWK auch im Rahmen des GMG anerkannt und ihr Einsatz konkret verankert werden.”
Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will. Entscheidend wird jedoch sein, Technologieoffenheit mit dem Erreichen der Klima- und Effizienzziele zu verbinden.
Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetz entfällt die bisherige 65%-Quote für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Ein Katalog zulässiger Heizungsoptionen schafft Orientierung, bleibt jedoch technologie- und produktbezogen. Aus Sicht der TGA-Verbände bedeutet echte Technologieoffenheit, verbindliche CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzziele vorzugeben - ohne bestimmte Technologien oder Produkte dauerhaft zu privilegieren oder auszuschließen. Es ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch für Teilsanierungen geeignet seien. ... Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation würde ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen. Moderne Gebäudeautomation vernetzt Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, optimiert den Betrieb in Echtzeit und erschließt gerade im Bestand erhebliche Energieeinsparpotenziale. Sie ist Voraussetzung für Transparenz, Digitalisierung und einen klimazielkonformen Gebäudebetrieb. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen darf daher nicht zurückgenommen werden, denn sie ist ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtline und muss erhalten bleiben.
Darüber hinaus sollte die Novelle das Gesamtsystem „Gebäude” stärker in den Blick nehmen: Energieeffizienz entsteht durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung. Zusätzlich zur Energieeffizienz müssen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Menschen im Gebäude beachtet werden.
Tanja Loitz, Geschäftsführerin gemeinnützige co2online GmbH
„Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass Haushalte in eine teure, veraltete Technologie investieren. Die Bundesregierung muss darauf achten, dass rechtliche Regelungen keine Fehlanreize setzen. Verbraucher brauchen jetzt Orientierung, und keine falsche Sicherheit.” Das derzeit diskutierte Gebäudemodernisierungsgesetz droht, Fehlanreize zu setzen: Eine verpflichtende Grüngasquote im Wärmemarkt lässt den weiteren Einsatz und sogar den Neueinbau von Gasheizungen wirtschaftlich attraktiver erscheinen. Genau das würde jedoch Haushalte in eine langfristige Kostenfalle führen.
Für Haushalte ist der Einbau einer neuen Gasheizung eine langfristige Investition. Zukünftige Entwicklungen, wie steigende CO₂-Preise, wachsende Netzentgelte sowie höhere Preise für „grüne Gase”, können die Betriebskosten deutlich erhöhen. Diese Risiken lassen sich heute nicht vollständig abschätzen, wodurch die Gefahr von Fehlinvestitionen steigt.
Kapital, das in Gasheizungen, Gasnetzen und Gaslieferungen gebunden ist, steht nicht für notwendige Modernisierung und Instandhaltung am Gebäude zur Verfügung. Besonders betroffen wären Mieter und einkommensschwache Haushalte, denn steigende Gaspreise führen nicht automatisch zu passenden Modernisierungsinvestitionen oder spürbaren Einsparungen.
Zur kostenfreien Überprüfung von Modernisierungsmaßnahmen und Heizsystemen steht der ModernisierungsCheck von co2online auf Baulinks.de zur Verfügung. Unabhängige Tools, neutrale Beratung und fachliche Begleitung helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden und die beste langfristige Lösung zu finden.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„... Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden. Auf dieser Grundlage kann die notwendige Diskussion endlich sachlich und mit Augenmaß geführt werden. Der vorgesehene Zeitplan mit einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 ist zwar ambitioniert, ergibt sich jedoch folgerichtig aus den Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung: Bis zum 30. Juni 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern entsprechende Wärmepläne vorlegen.
Entscheidend ist jetzt, zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen zu vermeiden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung. Umso wichtiger ist der angekündigte Ansatz, die europäische Gebäuderichtlinie 1:1 und möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei die vorhandenen Spielräume auszuschöpfen.
Die Marktentwicklung zeigt, dass die Anforderungen längst Realität sind. Bereits heute werden nahezu alle neu genehmigten Wohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet. Das europäische Zielniveau ist damit im Wohnungsbau weitgehend erreicht - eine gute Grundlage für eine sachliche Debatte über die konkrete Umsetzung.
Richtig ist auch der geplante Kurs, die Bundesförderung für effiziente Gebäude dauerhaft zu verstetigen. Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit und sind eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand. Hier brauchen wir schnell Klarheit, damit Hausbesitzer und Bauwillige in die Sanierung oder den Neubau investieren können.
Beim angekündigten Wärmepaket für die Fernwärme wird es darauf ankommen, praktikable und mittelstandsgerechte Lösungen zu finden. Der Ausbau der Förderung für effiziente Wärmenetze sollte entsprechend ausgestaltet werden, damit die Wärmewende vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann.”
Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
„Indem sich die Bundesregierung von der Vorgabe, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, verabschiedet und ab 2029 auf eine Grüngas-Quote setzt, sorgt sie einmal mehr für Verunsicherung bei Gebäudeeigentümern, Handwerkern, Herstellern, Energieversorgern und Kommunen. ... Dabei haben sich klimaneutrale Technologien längst bewährt und die steigenden Installationszahlen bei den Wärmepumpen zeigen, dass die Akzeptanz bei den Verbrauchern enorm gewachsen ist. Diesen erfolgreichen Hochlauf macht man mit der jetzigen Entscheidung zunichte.”
Der ZVEH-Hauptgeschäftsführer weist darauf hin, dass Forschungsinstitute die Einführung einer Grüngas-Quote mehrheitlich als wenig sinnvolles Instrument zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor ansehen. „Damit werden Investitionen in die Energiewende, in Erneuerbare Energien und Zukunftstechnologien gebremst, der Investitionsstau wächst. Welche Folgen es hat, wenn Investitionen immer wieder in die Zukunft verschoben werden, zeigt sich am Zustand unserer Schulen und unserer Straßen. ... Investitionen müssen jetzt getätigt und dürfen nicht in die Zukunft verschoben werden. Wenn wir die Wärmewende jetzt nicht engagiert vorantreiben, bürden wir zukünftigen Generationen immer größere Lasten auf.”
Andrea Gebhard, Präsidentin Bundesarchitektenkammer (BAK):
Die Bundesarchitektenkammer bewertet die Eckpunkte der Regierungsfraktionen zum GMG kritisch. Nicht einzelne Instrumente stehen im Mittelpunkt der Kritik, sondern das Signal an Planung und Baupraxis: Leitplanken werden gelockert, gleichzeitig wird für 2030 eine Evaluation mit möglicher Nachsteuerung angekündigt. Das schafft Unsicherheit und verteuert Projekte. Die Architektenschaft stehe in der Praxis zwischen politischen Zielvorgaben, Investitionsentscheidungen und Genehmigung. Für sie ist entscheidend, dass der Transformationspfad nachvollziehbar und stabil bleibt.
Ab 2030 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie Null-Emissionsgebäude im Neubau. In den veröffentlichten FAQ der Regierungsfraktionen wird zugleich darauf verwiesen, dass bereits heute 96 % der genehmigten Wohnungsneubauten dieses Niveau erreichten.
Vor diesem Hintergrund sei es widersprüchlich, in der Übergangsphase Anforderungen zu lockern. „Wenn der Markt sich bereits auf das Ziel 2030 ausrichtet, sollte die Politik diesen Weg stabilisieren, nicht temporär relativieren”, so Andrea Gebhard. ... „Transformation gelingt nicht durch wiederholtes Umsteuern, sondern durch konsequente, verlässliche Leitplanken. Wir haben kein Energieproblem, sondern ein Emissionsproblem.”
Dirk Wohltorf, Präsident Immobilienverband Deutschland (IVD):
„Die Koalition nimmt mit dem neuen Gesetz den unmittelbaren Handlungsdruck von den Gebäudeeigentümern, den das ,Heizungsgesetz’ ausgelöst hatte. Die Union löst damit ein zentrales Wahlversprechen ein. Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit. Mit dem Instrument der ,Biotreppe’ wird die Situation um die im Gebäudebestand weitverbreiteten Gasheizungen entspannt. Es bleibt möglich, weiterhin auch Gas- und Ölheizungen einzubauen und diese erst nach und nach zu dekarbonisieren. Es ist ebenso praxisgerecht, auch die Nutzung von Wasserstoff zu erleichtern.
Bei anderen Heizungsarten ist weiterhin unklar, inwieweit die Technologieoffenheit tatsächlich erweitert wird. Die Ankündigung, einen festen Katalog zulässiger Heizungslösungen gesetzlich zu verankern, lässt vielmehr eine Einschränkung befürchten. ... Die Eckpunkte sind aber ein erster hilfreicher Schritt. Wichtig ist jetzt, dass die Regierung in dem für Ostern angekündigten Gesetzentwurf noch mehr Klarheit schafft. Wir fordern weiterhin, Gebäudeeigentümern mehr Freiheiten zu gewähren, Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zur Heizungswahl miteinander zu verbinden und gegenseitig austauschbar zu machen. Es braucht Quartierslösungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors effizient und ohne übermäßige Belastung von Immobilieneigentümern und Mietern gestalten zu können.”
Thomas Drinkuth, Leiter Repräsentanz Transparente Gebäudehülle Fachbereich RTG:
„Mit dieser Entscheidung gewinnt die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen zusätzlich an Bedeutung.” ... Die RTG sieht mehrere Gründe für verstärkte Sanierungen: Gas und Öl werden noch für viele Jahre weitgehend fossil sein. Die Anteile an bspw. Biogas oder Bioöl lassen sich nur langsam steigern. Deutschland kann es sich aber nicht leisten, in diesen Jahren im Klimaschutz im Gebäudesektor nicht voranzukommen. „Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte also den Verbrauch nach Kräften begrenzen. Gerade bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch empfiehlt es sich, zügig in die Sanierung einzusteigen – egal welchen Energieträger man nutzt.”
Kritisch beurteilt die RTG, dass die neue Grüngasquote zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Industrie und Haushalten um die Brennstoffe führen könne. „Klima-freundliche Alternativen wie grüner Wasserstoff werden für verschiedene Industrieprozesse, bspw. in der Glasherstellung, dringend benötigt. Sie sind aber bisher nur in minimalen Mengen verfügbar und es ist nicht absehbar, wann sich das ändert. Werden diese knappen Energieträger nun verstärkt zum Heizen verwendet, kann das leicht zu einem Verteilungswettbewerb und noch höheren Preisen führen.”
„Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie tut Verbrauchern nicht weh, schafft aber bessere Rahmenbedingungen für Energiesanierungen im Bestand. Das ist eine positive Entwicklung”, so die Bewertung der RTG. Nun sei eine rasche Umsetzung gefragt.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Immobilienverband Deutschland (IVD)
- co2online gGmbH
- Bundesarchitektenkammer
- Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
- Präsident Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF)
- Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR
ausgewählte weitere Meldung:
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- GEG: Heizungen von 2010 in größeren Wohngebäuden jetzt prüfpflichtig (17.2.2026)
- SHK-Konjunkturbarometer zum Jahresende 2025: Geschäftsklima wieder im Plus (26.1.2026)
- Kommunale Wärmeplanung im Praxistest – Handlungsimpulse für die Umsetzung (20.1.2026)
- Sinkende Gaspreise bringen 2026 erneut Entlastung (31.12.2025)
- Fraunhofer ISE Forschung: Wärmepumpen auch im Altbau effizient (19.12.2025)
siehe zudem:
- Heizkessel und Heizungsinstallation sowie Wärmepumpen bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Heizung bei Baubuch / Amazon.de



