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Produktlabel und Verbundlabel gemäß ErP-Richtlinie ab 26. September 2015 verpflichtend


Produktlabel für eine Wär­mepumpe; Bild: Viess­mann (Bild vergrößern)
  

(17.4.2015) Ab dem 26. September 2015 müssen Fachhand­werker in ihren Angeboten für Wärmeerzeuger, Warmwasser­bereiter und Speicher - also Energy-related Products (ErP) - sowie für entsprechende Komplettanlagen die Effizienzeinstu­fung gemäß EU-Richtlinie angeben. Zudem ist die Branche ver­pflichtet, in Broschüren und Anzeigen die jeweilige Effizienz­klasse der beworbenen Produkte zu nennen und an ausgestell­ten Geräten das Energieeffizienzlabel anzubringen.

Produktlabel für einzelne Geräte

Die Effizienzeinstufung von Wärmeerzeugern wird auf einer Skala von G bis A++ durch einen schwarzen Pfeil angezeigt, hinzu kommen Angaben zu Leistung und Schallemissionen. Bei KWK-Geräten enthält das Label ein zusätzliches Symbol für die Stromerzeugung. Die Label für Wärmepumpen zeigen zwei Effi­zienzeinstufungen - nämlich für Vorlauftemperaturen von 55 und 35 °C. Außerdem beziehen sich bei Wärmepumpen die Leistungsangaben auf drei Klimazonen (symbolisiert durch eine kleine dreifarbige EU-Karte), so dass am Ende für diese drei Kli­mazonen und jeweils zwei Vorlauftemperaturen insgesamt sechs Werte auf dem Label stehen. Warmwasserbereiter und Speicher erhalten ein eigenes Label, dessen Skala für die Effizienzeinstufung nur von G bis A reicht.

Verbundlabel für Heizungsanlagen

Für umfassende Aussagen zur Energieeffizienz einer kompletten Heizungsanlage ist das so genannte Verbundlabel entscheidend. Dies muss aus den Angaben der einzel­nen Produktdatenblätter - zum Beispiel des Wärmeerzeugers, der Regelung, des Spei­chers und der Solarkollektoren - errechnet werden. Die entsprechenden Rechenver­fahren geben die EU-Verordnungen vor.

Das Ergebnis der Effizienzeinstufung der gesamten Anlage muss der Fachhandwerker künftig seinem Kunden im Angebot mitteilen und das Label bei der Installation zur Ver­fügung stellen. Dazu stellen Gerätehersteller ihren Fachpartnern Labelgeneratoren für Desktop- oder Tablet-PCs zur Verfügung - hier ein Beispiel von Viessmann

Das Verbundlabel der Gesamtanlage kann eine bessere Effizienzeinstufung aufweisen, als die jeweiligen Einzelkomponenten, weshalb das Label eine Skala bis A+++ aufweist. So kann eine Anlage, deren primärer Wärmeerzeuger mit A eingestuft ist, durch die Er­weiterung um eine thermische Solaranlage mit A+ oder mit einer zusätzlichen Wärme­pumpe mit A++ eingestuft werden. Damit werden bi- und multivalente Systeme deut­lich aufgewertet.

Vor dem Stichtag ausgelieferte Produkte ohne Label

Heiztechnik-Produkte, die vor dem 26. September 2015 in Verkehr gebracht wurden und deshalb keine Effizienzkennzeichnung haben, dürfen auch nach diesem Termin weiterverkauft, installiert und in Betrieb genommen werden. Damit haben Handwer­ker die Sicherheit, dass vor diesem Stichtag erhaltene Lieferungen sowie Produkte vom Lager noch verkauft und eingebaut werden können.

Vorerst ganz ohne Label bleiben Wohnraumlüftungen und Biomassekessel. Die dazu erforderlichen Verordnungen werden derzeit noch von den Fachleuten der EU-Kom­mission erarbeitet. Eine Energieeffizienzkennzeichnung für diese Produkte soll voraus­sichtlich erst ab 2016 bzw. 2017 erfolgen. Grundsätzlich ohne Produktlabel bleiben Solarkomponenten wie Kollektoren und Solar-Pumpengruppen. Da Solarthermie in der Regel nur in Verbindung mit anderen Wärmeerzeugern eingesetzt wird, sehen die EU-Verordnungen nur Produktdatenblätter für die Ermittlung der Verbundlabel vor.

Gesetzliche Grundlagen

Die neue, europaweit einheitliche Energieeffizienzkennzeichnung soll Bauherren und Modernisierern eine Vergleichsgrundlage und Entscheidungshilfe bei der Anschaffung einer neuen Heizung an die Hand geben. Gesetzliche Grundlage bilden dazu die Ener­gieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU – auch als ErP-Richtlinie (Energy-related Products) bezeichnet – sowie die EU-Verordnungen:

  • 2013/811/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Raum- und Kombiheiz­geräten sowie Verbundanlagen; hierunter fallen Heizkessel bis 70 kW für Öl und Gas, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke sowie Verbundanlagen mit Solar­kollektoren und Regelungen.
  • 2013/812/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern bis 500 Litern Inhalt und Verbundanlagen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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