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Neues EU-Energielabel hilft beim Kauf von Leuchten

(29.3.2014) Ein Zeichen setzen für den Klimaschutz: am 29. März 2014 tun dies Millionen Menschen auf der ganzen Welt, indem sie für die Aktion „Earth Hour“ für eine Stunde das Licht ausschalten. Unter dem Motto „Jeder kann Klima“ erinnert die Aktion daran, klimaschonend zu leben und zu handeln. Damit dies auch im Alltag noch einfacher wird, deklariert die Europäi­sche Union nun auch elektrische Leuchten mit einem neuen Label. Darauf verweist kurz vor der Light+Building die Initiati­ve EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das neue EU-Label informiert darüber, ...

  • welche Leuchtmittel / Lampen in den Sockel der Leuch­te passen und
  • wie energieeffizient sie sind.

„Das neue Label stellt sicher, dass bereits beim Kauf einer Leuchte erkennbar ist, wie energieeffizient das dazu passen­de Beleuchtungsmittel ist. Es hilft dem Verbraucher gleich dreifach: Energieeffizient zu kaufen, Stromkosten zu sparen und einen wichtigen Beitrag zum EU-Ziel zu leisten, bis zum Jahr 2020 mit gekennzeichneten Produkten europaweit jähr­lich 25.000 Gigawattstunden weniger Energie zu verbrau­chen", erklärt Annegret-Cl. Agricola von der Initiative Ener­gieeffizienz der dena.

Um der Vielfalt von Lampentechnologien gerecht zu werden, die in einer Leuchte alleine oder kombiniert zum Einsatz kom­men können, sind unterschiedliche Labelvarianten vorgese­hen. Neben der grafischen Darstellung beinhalten sie erläu­ternde Texte:

  • Hat die Leuchte eine Standardfassung für alle Lampen, geht auf dem Label beispielsweise eine geschwungene Klammer über alle Effizienzklassen (siehe Abb. 1).
  • Passen in eine Leuchte nur Niedervolt-Halogenlampen, die technisch nicht besser als B werden können, geht die Klammer über die Klassen E bis B, die oberen effi­zienteren Klassen sind durchgestrichen (siehe Abb. 2).
  • Können die in Leuchten eingebauten LEDs gar nicht ausgewechselt werden, zeigt das die Kennzeichnung ebenfalls an (siehe Abb. 3).

zur Erinnerung: Die EU-Label-Verordnung für Lampen und Leuchten (874/2012/EU) trat am 16.Oktober 2012 in Kraft und ist seit dem 1. September 2013 wirksam. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie (98/11/EWG), die nicht für alle Lam­pentypen galt. Die neue EU-Verordnung umfasst alle elektri­schen Lampen: Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstofflam­pen, Hochdruckentladungslampen und LED-Lampen/Module. Ausgenommen sind nur Lampen mit einem Lichtstrom unter 30 Lumen, batteriebetriebene Lampen und Lampen, die nicht vorrangig zur Beleuchtung eingesetzt werden, wie z. B. Sig­nal- oder Infrarotlampen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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