Lumen statt Watt: Erweiterte Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel ab 1.9.2010
(10.8.2010) Bereits seit 1. September 2009 unterliegt der europäische Lampenmarkt grundlegenden Veränderungen. Demnach werden traditionelle Glühlampen aufgrund europäischer Richtlinien zur Energieeffizienz in den nächsten Jahren schrittweise vom Markt genommen. Bereits am 1.9.2010 tritt die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs in Kraft; dadurch werden haushaltsübliche 75 Watt Glühlampen vom Markt verschwinden. Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will.
Alternativen zur klassischen Glühbirne müssen die entstehenden Lücken füllen; dazu zählen Energiesparlampen, Eco-Halogenlampen und verstärkt auch LED-Lampen. Mit der zunehmenden Produktvielfalt an unterschiedlichen Lampentechnologien verliert jedoch die bisher gewohnte Vergleichsgröße, die den Stromverbrauch einer Lampe in Watt angibt, immer mehr an Aussagekraft. "Die Angabe in Watt sagt zwar etwas über den Energieverbrauch aus, wie viel Licht eine Lampe erzeugt, verrät sie aber nicht. Da die verschiedenen Lampentypen unterschiedlich energieeffizient sind, sorgen spätestens ab 1. September 2010 ausführliche Produktinformationen auf den Verpackungen für bessere Orientierung beim Lampenkauf", erklärt Manfred Müllner, Geschäftsführer-Stv. des österreichischen Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Hersteller.
Lumen ist zukünftig der dominante Wert
Ziel der ausführlichen Produktkennzeichnung ist es, den Verbrauchern zukünftig die wichtigen Informationen über die Lichtleistung und andere Eigenschaften von Lampen zu liefern. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass der Lumenwert, der aussagt, wie viel Licht eine Lampe abgibt, die dominante Größe sein wird. Darüber hinaus führen die Hersteller aber auch eine Reihe weiterer Informationen an, wie z.B. zur Dimmbarkeit, Lebensdauer, Schaltzyklen oder auch Lichtfarbe. "Für die Verbraucher werden die Neuerungen anfangs gewöhnungsbedürftig sein, doch sie bieten den Vorteil, dass alle Lampeneigenschaften transparent dargestellt werden und die Auswahl der richtigen Lampe für den richtigen Einsatzzweck umso leichter fällt", so Müllner.
Lichtausbeute als Maß für die Wirtschaftlichkeit
Vor allem die Beurteilung der Effizienz einer Lampe wird ab 1. September wesentlich verbessert. Denn mit der ausgewiesenen Lichtleistung in Lumen und der Angabe der elektrischen Leistung in Watt lässt sich die Lichtausbeute - das Verhältnis "Lumen zu Watt" - als Maß für die Wirtschaftlichkeit einer Lampe leicht ermitteln. Je höher die Lichtausbeute, desto effizienter die Lampe. So hat eine traditionelle 60-Watt-Glühlampe eine Lichtleistung von etwa 710 Lumen. Teilt man diesen Wert durch die elektrische Leistung von 60 Watt erhält man einen Wert von rund 12 Lumen pro Watt (12 lm/W). Eine vergleichbare 12-Watt-Energiesparlampe bringt es mit 60 lm/W auf das Fünffache.
Äquivalenzwerte Lumen / Watt einer herkömmlichen Glühlampen:
- 25 W entspricht 220 lm
- 40 W entspricht 415 lm
- 60 W entspricht 710 lm
- 75 W entspricht 935 lm
- 100 W entspricht 1.340 lm
Nachfolgende Angaben werden zukünftig auf Lampenverpackungen zu finden sein:
- Energie-Label gibt Aufschluss, welche Energieeffizienzklasse die Lampe hat.
- Lumen (lm) gibt die Lichtleistung an, also wie hell eine Lampe ist.
- Watt (W) gibt die Leistungsaufnahme an, also wie viel Energie die Lampe beim Betrieb benötigt
- Vergleichswert zeigt an, welcher klassischen Glühlampe die Leistungsaufnahme entspricht
- Years/h (hours) gibt die ungefähre Lebensdauer in Stunden und Jahren an
- Schaltzyklen gibt an, wie oft eine Lampe an- bzw. ausgeschaltet werden kann
- Kelvin (K) gibt die Lichtfarbe an:
- warmweiß (2700 bis 4000 Kelvin),
- neutral (4000-6500 Kelvin)
- kaltweiß (über 6500).
- Anlaufzeit gibt den Zeitraum an, den eine Lampe benötigt um 60% des angegebenen Helligkeitswerts zu erreichen
- Dimmereignung gibt an, ob eine Lampe für den Dimmerbetrieb geeignet ist
- Lampenmaße geben die Länge und den Durchmesser in mm an
- Hg = Hydragyrum gibt an - sofern die Lampe Quecksilber
enthält - wie viel Quecksilber eine Lampe enthält. Zusätzlich muss eine Internetadresse genannt werden, die über die fachgerechte Entsorgung informiert bzw. erklärt, was bei versehentlichem Glasbruch zu tun ist.
Alle Informationen, die auf der Verpackung abgedruckt sind, werden von den Herstellern auch im Internet publiziert.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI)
- StromCheck express und weitere EnergieSparRatgeber
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- EU-Verbot für 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen (17.6.2016)
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siehe zudem:
- Leuchtmittel, Leuchten, Lichtsteuerung und Lichttechnik auf Baulinks
- Literatur / Bücher über LEDs, Beleuchtung und Licht bei Amazon
- LEDs, Leuchtmittel im Shop