Theben: Energiespar-Steuerbox für Filialbetriebe
07.09.2023
Die neuen Bestimmungen des Energieeinspargesetzes, die in diesem Herbst in Kraft treten, haben viele Unternehmen vor eine Herausforderung gestellt. Zukünftig ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen dann zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt. Die meisten Filialbetriebe im Einzelhandel sind nicht darauf eingerichtet, in kurzer Zeit Beleuchtungsszenarien zu ändern oder die Beleuchtungsanlagen zeitabhängig zu steuern.
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