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EU-Verbot für 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen


  

(17.6.2016; Light+Building-Bericht) Der nächste Meilenstein zum EU-weiten Glühlampenverbot wird am 1. September 2016 gesetzt, wenn sich alle 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen vom Markt verabschieden müssen. Darüber hinaus dürfen nur noch 12-Volt-Halogen-Reflektoren in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer versprechen und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen.

Reflektoren kommen vor allem in Einbauleuchten, Strahlern und Schienensystemen zum Einsatz. Sie geben ein gerichtetes Licht ab. Für Hochvolt- Lampen (230 V) benötigen die passenden Leuchten keinen Trafo - im Gegensatz zu Niedervolt-Leuchten (12 V).

Aber es gibt Ersatz für die leuchtenden Auslaufmodelle. Viele Hersteller bieten LED-Leuchtmittel in den Lichtfarben Warm-, Neutral- oder Tageslichtweiß an, durch die sich alte Hochvolt-Refklektoren 1:1 austauschen lassen sollten.

Watt gegen Lumen

Die Maßeinheit Lumen (lm) gibt mit dem Lichtstrom die gesamte Lichtmenge an, die eine rundumstrahlende Lampe abgibt. Dieser Wert zeigt viel eindeutiger, welche Hellig­keit zu erwarten ist, als die Leistungsaufnahme in Watt (W). Bei Hochvolt-Reflektor­lampen entsprechen in etwa ...

  • 35 Watt ≙ ca. 180 Lumen
  • 50 Watt ≙ ca. 290 Lumen
  • 75 Watt ≙ ca. 490 Lumen

Zur Erinnerung: Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer noch 230-Volt-Reflektoren im Einsatz hat, muss diese nicht ersetzen - auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer Produkte lohnen könnte.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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