Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/2140 jünger > >>|  

Zum Aufatmen: Strengere Grenzwerte für Holzöfen ab dem 1.1.2015

(22.12.2014) „Die Feinstaubbelastung der Luft ist ein ernstes Gesundheitsproblem, das nach Angaben des Umweltbundesamtes jährlich 47.000 vorzeitige Todesfälle ver­ursacht. Ich halte die ab 1. Januar verschärften Grenzwerte für Kaminöfen deshalb für absolut notwendig“, ist sich der Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Dr. Heinrich Bottermann, sicher. „Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz schont zwar die Ressourcen Öl und Gas und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, ... doch die Kehrseite der Medaille ist unter anderem ein erhöhter Aus­stoß von gesundheitsschädlichem Feinstaub“, warnt Bottermann. Die Folgen können entzündete Atemwege, Asthma, Lungenkrebs bis hin zum Herzinfarkt sein.

Zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

„Vor dem Hintergrund, dass die Belastung der Luft mit inhalierbarem Feinstaub in Deutschland insbesondere in städtischen Ballungszentren immer noch viel zu hoch ist, kommt einer Verringerung von Emissionen von Holzfeuerungen eine große Bedeutung zu“, betont Bottermann im Zusammenhang mit der zum Jahresbeginn in Kraft treten­den zweiten Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Das zuneh­mende Heizen mit Holz bzw. Holzpellets treibe den Feinstaubausstoß nach oben.

  • Derzeit sind deutschlandweit etwa 15 Millionen kleinere bis mittlere Kaminöfen und Heizkessel installiert.
  • Laut Abschätzung des Fachverbands Heiz- und Kochgeräte (HKI) wurden al­lein 2013 insgesamt 315.000 Kamin- und Dauerbrand-Öfen, 59.000 Heiz- und Kamineinsätze, 22.000 Pelletöfen sowie 21.000 Herde abgesetzt

In Deutschland seien die jährlichen Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus diesen Anlagen in Haushalten und Kleingewerbe in etwa so hoch wie aus den Mo­toren von Pkw, Lkw und Motorrädern. Als Reaktion und dringend notwendige Maßnah­me gegen die steigende Feinstaubbelastung gilt ab dem ersten Januar die zweite Stu­fe der 1. BImSchV mit etwa 40 Prozent strengeren Grenzwerten als bisher:

  • 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro m³ für neu installierte so genannte Kleinfeuerungs- bzw. Einzelraumfeuerungsanlagen und
  • 0,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,03 Gramm Staub für Holzpelletöfen.

Schluss mit Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 war

Etwa die Hälfte der bestehenden Anlagen ist wohl älter als 20 Jahre und verantwort­lich für zwei Drittel der Gesamtstaubbelastung aus Feuerungsanlagen. Diese müssen entweder nachgerüstet oder nach entsprechenden Übergangszeiten ausgetauscht werden. So müssen Ende 2014 alle privaten Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 (Datum auf dem Typschild) erfolgte, entweder mit einem Staubfilter ausgerüs­tet oder stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Darüber hinaus gelten folgende Fristen:

  • Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nach­rüstung oder Stilllegung bis Ende 2017;
  • Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020;
  • Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.

Mit der zweiten Stufe der 1. BImSchV will das Bundesumweltministerium die Fein­staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen von derzeit etwa 24.000 Tonnen pro Jahr auf 16.000 Tonnen bis zum Jahr 2025 senken - bei gleichzeitig zunehmendem Gebrauch des nachwachsenden und klimaneutralen Brennstoffs Holz. Seit 2004 ha­be sich der Holzverbrauch in privaten Haushalten in etwa verdoppelt.

Kaminofen „NEKO“ von DBU, Specht, DBFZ und Uni Leipzig

Um die strengeren Grenzwerte einhalten zu können, fördert die DBU emissionsarme Verbrennungstechniken. So hat aktuell der DBU-geförderte Kaminofen „NEKO“ in ei­nem Vergleichswettbewerb in den USA den zweiten Platz belegt. Der von der Firma Specht Modulare Ofensysteme aus Hatzfeld, dem Deutschen Biomasseforschungs­zentrum (DBFZ) und der Universität Leipzig entwickelte Kaminofen sei „ein herausra­gendes Beispiel für die Fördertätigkeit der DBU“, so Bottermann. Der Kaminofen konn­te jüngst in einem Vergleichswettbewerb in den USA einen der besten Wirkungsgrade erzielen. „Außerdem hatte er in den Testläufen einen der niedrigsten Emissionswerte von Fein­staub und Kohlenstoffmonoxid, womit er die neuen Grenzwerte der zweiten Stufe so­gar um mehr als 60 Prozent unterschreitet. Die automatische Luftregulie­rung führt dazu, dass der Ofen zu jeder Zeit im Verbrennungsablauf, insbesondere beim bisher emissionsreichen Nachlegen von Holz, gleichmäßig effizient arbeitet“, sagt Dr. Ingo Hartmann, Projektleiter beim DBFZ.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH