Zum Aufatmen: Strengere Grenzwerte für Holzöfen ab dem 1.1.2015
(22.12.2014) „Die Feinstaubbelastung der Luft ist ein ernstes Gesundheitsproblem, das nach Angaben des Umweltbundesamtes jährlich 47.000 vorzeitige Todesfälle verursacht. Ich halte die ab 1. Januar verschärften Grenzwerte für Kaminöfen deshalb für absolut notwendig“, ist sich der Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Dr. Heinrich Bottermann, sicher. „Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz schont zwar die Ressourcen Öl und Gas und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, ... doch die Kehrseite der Medaille ist unter anderem ein erhöhter Ausstoß von gesundheitsschädlichem Feinstaub“, warnt Bottermann. Die Folgen können entzündete Atemwege, Asthma, Lungenkrebs bis hin zum Herzinfarkt sein.
Zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
„Vor dem Hintergrund, dass die Belastung der Luft mit inhalierbarem Feinstaub in Deutschland insbesondere in städtischen Ballungszentren immer noch viel zu hoch ist, kommt einer Verringerung von Emissionen von Holzfeuerungen eine große Bedeutung zu“, betont Bottermann im Zusammenhang mit der zum Jahresbeginn in Kraft tretenden zweiten Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Das zunehmende Heizen mit Holz bzw. Holzpellets treibe den Feinstaubausstoß nach oben.
- Derzeit sind deutschlandweit etwa 15 Millionen kleinere bis mittlere Kaminöfen und Heizkessel installiert.
- Laut Abschätzung des Fachverbands Heiz- und Kochgeräte (HKI) wurden allein 2013 insgesamt 315.000 Kamin- und Dauerbrand-Öfen, 59.000 Heiz- und Kamineinsätze, 22.000 Pelletöfen sowie 21.000 Herde abgesetzt
In Deutschland seien die jährlichen Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus diesen Anlagen in Haushalten und Kleingewerbe in etwa so hoch wie aus den Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern. Als Reaktion und dringend notwendige Maßnahme gegen die steigende Feinstaubbelastung gilt ab dem ersten Januar die zweite Stufe der 1. BImSchV mit etwa 40 Prozent strengeren Grenzwerten als bisher:
- 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro m³ für neu installierte so genannte Kleinfeuerungs- bzw. Einzelraumfeuerungsanlagen und
- 0,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,03 Gramm Staub für Holzpelletöfen.
Schluss mit Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 war
Etwa die Hälfte der bestehenden Anlagen ist wohl älter als 20 Jahre und verantwortlich für zwei Drittel der Gesamtstaubbelastung aus Feuerungsanlagen. Diese müssen entweder nachgerüstet oder nach entsprechenden Übergangszeiten ausgetauscht werden. So müssen Ende 2014 alle privaten Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 (Datum auf dem Typschild) erfolgte, entweder mit einem Staubfilter ausgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Darüber hinaus gelten folgende Fristen:
- Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017;
- Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020;
- Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.
Mit der zweiten Stufe der 1. BImSchV will das Bundesumweltministerium die Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen von derzeit etwa 24.000 Tonnen pro Jahr auf 16.000 Tonnen bis zum Jahr 2025 senken - bei gleichzeitig zunehmendem Gebrauch des nachwachsenden und klimaneutralen Brennstoffs Holz. Seit 2004 habe sich der Holzverbrauch in privaten Haushalten in etwa verdoppelt.
Kaminofen „NEKO“ von DBU, Specht, DBFZ und Uni Leipzig
Um die strengeren Grenzwerte einhalten zu können, fördert die DBU emissionsarme Verbrennungstechniken. So hat aktuell der DBU-geförderte Kaminofen „NEKO“ in einem Vergleichswettbewerb in den USA den zweiten Platz belegt. Der von der Firma Specht Modulare Ofensysteme aus Hatzfeld, dem Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) und der Universität Leipzig entwickelte Kaminofen sei „ein herausragendes Beispiel für die Fördertätigkeit der DBU“, so Bottermann. Der Kaminofen konnte jüngst in einem Vergleichswettbewerb in den USA einen der besten Wirkungsgrade erzielen. „Außerdem hatte er in den Testläufen einen der niedrigsten Emissionswerte von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid, womit er die neuen Grenzwerte der zweiten Stufe sogar um mehr als 60 Prozent unterschreitet. Die automatische Luftregulierung führt dazu, dass der Ofen zu jeder Zeit im Verbrennungsablauf, insbesondere beim bisher emissionsreichen Nachlegen von Holz, gleichmäßig effizient arbeitet“, sagt Dr. Ingo Hartmann, Projektleiter beim DBFZ.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Ausnahmegenehmigungen „Komfortkamine“ dank Partikelfilter (4.11.2018)
- Zur Erinnerung: Für 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2018 strenge Grenzwerte (3.12.2017)
- HKI-Qualitätszeichen für moderne Feuerstätten (21.3.2017)
- Zur Erinnerung: Ende 2017 läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab (21.3.2017)
- DUH: „Abgeschwächtes Nutzungsverbot für ,Komfortöfen‘ ist ein Kniefall vor der Ofenindustrie“ (5.2.2017)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- Festbrennstofföfen elektronisch regeln für einen optimalen Abbrand (14.8.2014)
- Vorsicht bei gebrauchten Kaminöfen: Bestandsschutz nur am ursprünglichen Standort (8.1.2014)
- Ältere Kaminöfen verursachen bis zum Siebenfachen an Schadstoffen (4.7.2013)
- HKI-Cert-Label für die geprüfte Qualität moderner Feuerstätten (30.12.2012)
- Von Gut bis Mangelhaft: Test von Kaminöfen und Pelletöfen (29.10.2011)
- Einzelraum-Feuerstätten: Eintrag in HKI-Datenbank gilt als Nachweis (7.9.2011)
siehe zudem:
- Kaminöfen / Heizkamine im alternative Energien-Magazin sowie Innenarchitektur-Magazin von Baulinks
- Literatur / Bücher Kaminöfen bei Baubuch / Amazon.de