Ältere Kaminöfen verursachen bis zum Siebenfachen an Schadstoffen
(4.7.2013) Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Daran lässt sich ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.
Aufgrund dieser Erkenntnis setzt sich der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. für mehr steuerliche Anreize und staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich beschlossenen Energiewende rückt auch die CO₂-Belastung erneut in den Vordergrund. Der HKI appelliert jedoch auch an die Ofen-Besitzer, nicht nur im Sinne von Klima und Umwelt, sondern auch im eigenen - nicht zuletzt finanziellen - Interesse, über den Austausch veralteter Gerätetechnik nachzudenken.
„Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung“, so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank Kienle. „Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft und stellt - dank seiner CO₂-neutralen Verbrennung - einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die Energieeffizienz.“
Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz
In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt - für Feinstaub und für Kohlenmonoxid (CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15 Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind - auch für jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist für jedes Gerät bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
zur Erinnerung: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015 zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Ende Dezember läuft wieder eine Austauschfrist für alte Holzöfen ab (27.9.2020)
- Schonfrist für weitere alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus (6.3.2020)
- Ausnahmegenehmigungen „Komfortkamine“ dank Partikelfilter (4.11.2018)
- Neuregelung für Feuerungsanlagen (17.10.2018)
- Zur Erinnerung: Für 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2018 strenge Grenzwerte (3.12.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- HKI-Cert-Label für die geprüfte Qualität moderner Feuerstätten (30.12.2012)
- Neue Dunstabzugshaubensteuerungen von Winkhaus gemäß DIBt-Richtlinien (5.12.2012)
- Zentralheizungs-Festbrennstoffherd VestoWIN von Windhager auch mit Ceranfeld (22.8.2012)
- VSE-Infoblatt: „Auf Feuerstätten aufgesetzte Schornsteine ohne Sohle“ (18.2.2012)
- Von Gut bis Mangelhaft: Test von Kaminöfen und Pelletöfen (29.10.2011)
siehe zudem:
- Kaminöfen und Pelletheizung im alternative Energien- und Innenarchitektur-Magazin bei Baulinks