Ende Dezember läuft wieder eine Austauschfrist für alte Holzöfen ab

(27.9.2020) Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1995 - sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb - daran erinnert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI).
Das Alter infrage kommender Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkaminen und Pelletgeräte ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes direkt am Gerät. Auf diesem ist das Jahr der Typprüfung eingeprägt. Ob die eigene Holzfeuerung die Anforderungen einhält, kann der Betreiber aber auch selber in der Online-Datenbank des HKI mit über 6.000 aufgeführten Geräten einsehen: Zu finden ist das Register unter cert.hki-online.de/geraete.
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