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Nachträglicher Einbau eines Kamin- oder Kachelofens von der Steuer absetzbar


  

(6.3.2020) Während Pelletöfen mit Wassertasche im Rahmen des Marktanreizprogramms recht umfangreich gefördert werden (siehe Nachbarbeitrag), können die Kosten für den nachträglichen Einbau eines Kamin- oder Kachelofens „nur“ als Modernisierungsmaßnahme von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten bis zu 20 Prozent absetzbar

Der Einbau eines Kamin- oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Modernisierung - auch wenn das Haus mit einer Gas-Zen­tral­hei­zung ausgestattet ist. Engagiert der Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Reno­vie­rungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, so kann er 20% der Arbeitszeit des Handwerkers in der Steuererklärung eintragen; maximal aber 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten können nicht abgesetzt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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