Vorsicht bei gebrauchten Kaminöfen: Bestandsschutz nur am ursprünglichen Standort
(8.1.2014) Wer sich, um seine Heizkosten zu senken, für einen gebrauchten Kaminofen interessiert, sollte unbedingt darauf achten, dass dieses Gerät auch die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid (CO) einhält, die in der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) festgeschrieben sind. Der vermeintlich günstige Schnäppchen-Kauf, beispielsweise in einem Online-Auktionshaus, kann sonst teuer werden. Denn während es für Altgeräte an sich noch Übergangsregelungen gibt, die zum Teil bis ins Jahr 2024 reichen, erlöschen diese, sobald das Gerät seinen Besitzer wechselt und es zukünftig an einem anderen Standort betrieben werden soll.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät daher, sich vom Vorbesitzer die Typprüfung vorlegen zu lassen oder gleich auf cert.hki-online.de zu recherchieren, ob das Gerät die Anforderungen erfüllt, die seit 2010 für häusliche Feuerstätten gelten.
Zur Erinnerung: Für bestehende Feuerungsanlagen gelten folgende Regelungen:
- Wurde die Typprüfung 1975 oder früher durchgeführt, greift die Verordnung bereits Ende kommenden Jahres. Falls der Ofen dann die neuen Emissionsgrenzwerte nicht einhält, droht ihm zum 1. Januar 2015 die Stilllegung.
- Drei Jahre später schlägt dann für die Jahrgänge bis 1984 die Stunde der Wahrheit.
- Wiederum drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994.
- Und 2024 schließlich dann all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.
„Wer über den Kauf eines Kaminofens nachdenkt“, so HKI-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Frank Kienle, „sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden. Die Verbrennungstechnik hat in den letzten Jahren bei der Effizienz große Fortschritte erzielt: Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten - und somit ihr Brennstoffverbrauch - haben sich deutlich verbessert. Und das hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Es entlastet auch die Haushaltskasse!“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- „Akute Panikstörung des Umweltbundesamtes“ (28.2.2022)
- Ende Dezember läuft wieder eine Austauschfrist für alte Holzöfen ab (27.9.2020)
- Schonfrist für weitere alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus (6.3.2020)
- Ausnahmegenehmigungen „Komfortkamine“ dank Partikelfilter (4.11.2018)
- Nachrüstsätze für Kaminöfen von Olsberg zur Feinstaubausstoß-Reduzierung (7.7.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Feinstaubabscheidung für bestehende Feuerstätten am Schornsteinkopf (7.1.2014)
- FutureRefine: Elektrostatischer Feinstaubabscheider für Holzfeuerungsanlagen (25.9.2013)
- Wärmespeicher-Block für Kaminöfen verspricht längere Wärmeabstrahlung (4.7.2013)
- Schmid-Heizkamin mit reduzierter Einbautiefe und Nennwärmeleistung (4.7.2013)
- „Arkona“: Oranier-Kaminofen mit Mineralputz-Verkleidung zum Selberanstreichen (4.7.2013)
- Holzbrand-Heizeinsätze mit höheren Feuerraumtemperaturen dank Doppelverglasung (4.7.2013)
- Ältere Kaminöfen verursachen bis zum Siebenfachen an Schadstoffen (4.7.2013)
- Kälteentkoppelndes Zuluftsystem von Poujoulat für raumluftunabhängige Feuerstätten (26.2.2013)
- HKI-Cert-Label für die geprüfte Qualität moderner Feuerstätten (30.12.2012)
- Von Gut bis Mangelhaft: Test von Kaminöfen und Pelletöfen (29.10.2011)
siehe zudem:
- Kaminöfen und Pelletheizung im alternative Energien- und Innenarchitektur-Magazin bei Baulinks