Zur Erinnerung: Ende 2017 läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab
(21.3.2017; ISH-Bericht) In deutschen Haushalten stehen rund 10 Mio. Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, Pelletöfen und Kochherde. Viele von diesen sind technisch veraltet und werden den aktuellen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Darum sind seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht genügen. Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre und älter sind, betrifft die nun anstehende Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor dem 1. Januar 1985.
„Feuerstättenampel“
Laut Statistik sind über eine Million Altgeräte von dieser zweiten Austauschwelle betroffen; die Geräte sind zum Stichtag dann mindestens 32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik die „Feuerstättenampel“ entwickelt - siehe Bild rechts oben.
Bei der Feuerstättenschau des Ofens ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen und der Ampelfarben das technische Alter. Rot steht für „Das Gerät ist bereits überfällig“. Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Und wenn Ampel auf Grün steht, dann kann das Gerät auch in Zukunft weiter betrieben werden.
Online-Datenbank
Für die Einordnung der Feuerstätte kann außerdem auf die Online-Datenbank des HKI zurückgegriffen werden, um auch ohne Unterstützung des Schornsteinfegers den Status einer Holzfeuerung festzustellen. In dieser Datenbank befinden sich alle relevanten Informationen von über 5.000 Geräten. Über eine Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank unter cert.hki-online.de:
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Ende Dezember läuft wieder eine Austauschfrist für alte Holzöfen ab (27.9.2020)
- Schonfrist für weitere alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus (6.3.2020)
- Energielabel jetzt auch für Kaminöfen & Co. (4.1.2018)
- Zur Erinnerung: Für 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2018 strenge Grenzwerte (3.12.2017)
- Nachrüstsätze für Kaminöfen von Olsberg zur Feinstaubausstoß-Reduzierung (7.7.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- WKI-Forscher nach Test von Holzkaminöfen: „Auf paraffinhaltige Anzünder verzichten!“ (22.12.2014)
- Zum Aufatmen: Strengere Grenzwerte für Holzöfen ab dem 1.1.2015 (22.12.2014)
- Ältere Kaminöfen verursachen bis zum Siebenfachen an Schadstoffen (4.7.2013)
- HKI-Cert-Label für die geprüfte Qualität moderner Feuerstätten (30.12.2012)
- Weniger Feinstaub aus Kaminen und Öfen nach BImSchV-Novelle (16.7.2010)
siehe zudem:
- Kaminöfen und Pelletheizung im alternative Energien- und Innenarchitektur-Magazin bei Baulinks