Moderne Feuerstätten dürfen bei Feinstaubalarm in Stuttgart betrieben werden
(23.1.2017; ergänzt am 5.2.2017) Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bei dem geplanten Verbot von modernen Feuerstätten bzw. „Komfortöfen“ nachgebessert. Besitzer von neueren Öfen sind nun nicht mehr vom geplanten Verbot betroffen.
Zur Erinnerung: Die Stadt Stuttgart hat auch in den Wintermonaten 2016/2107 stark mit dem Thema Feinstaub zu kämpfen. Ein Feinstaubalarm wird vor allem mit Blick auf den KfZ-Verkehr ausgelöst. Die Stadt und das Land Baden-Württemberg appellierte dann aber nicht nur an Pendler, das Auto stehenzulassen, sondern bat zudem auch Nutzer von Öfen, auf deren Nutzung zu verzichten.
Dieser Apell sollte nun als Verbot gesetzlich verankert werden, was die Heizungsbranche geschlossen kritisierte und dazu eine Pressekonferenz am 9. Dezember in Stuttgart abhielt. Das Verkehrsministerium bat darauf die Branche zum Gespräch.
Die seit dem 1.1.2015 installierten Einzelraumfeuerstätten neuester Generationen werden nun von diesem Verbot ausgenommen. Sie erfüllen die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 für neue Holzfeuerstätten der der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit 40 mg/m³.
„Eine Gleichbehandlung aller Feuerstätten war rechtlich nicht haltbar. Deswegen freuen wir uns, dass die Landesregierung Baden-Württemberg dies nun nach gemeinsamen Gesprächen in der neuen Fassung berücksichtigt hat“, so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik VdZ.
Ergänzung: „Nutzungsverbot für ,Komfortöfen‘ ist ein Kniefall vor der Ofenindustrie“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch abgeschwächten Vorgaben für sogenannte „Komfortöfen“ oder „Komfortkamine“ in Stuttgart, die am 31.1.2017 vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg beschlossen wurden: Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, ist sauer: „Abermals knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie ein und verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den Augen.“ Siehe vollständigen Beitrag vom 5.2.2017.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- AdK – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.
- VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.
- HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
- Ausnahmegenehmigungen „Komfortkamine“ dank Partikelfilter (4.11.2018)
- Broschüre mit erstmalig abgestimmten Infos von 5 Branchenverbänden zu Holzfeuerstätten (17.4.2018)
- Zur Erinnerung: Für 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2018 strenge Grenzwerte (3.12.2017)
- Verfeuerung der gesamten deutschen Holzernte deckt nur 4% des Energieverbrauchs (8.10.2017)
- Nachrüstsätze für Kaminöfen von Olsberg zur Feinstaubausstoß-Reduzierung (7.7.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- „Ofenampel“ von HKI und ZIV informiert über Emissionsverhalten von Einzelraumfeuerungsanlagen (12.11.2015)
- Zum Aufatmen: Strengere Grenzwerte für Holzöfen ab dem 1.1.2015 (22.12.2014)
- WKI-Forscher nach Test von Holzkaminöfen: „Auf paraffinhaltige Anzünder verzichten!“ (22.12.2014)
- Festbrennstofföfen elektronisch regeln für einen optimalen Abbrand (14.8.2014)
- Vorsicht bei gebrauchten Kaminöfen: Bestandsschutz nur am ursprünglichen Standort (8.1.2014)
- Ältere Kaminöfen verursachen bis zum Siebenfachen an Schadstoffen (4.7.2013)
- HKI-Cert-Label für die geprüfte Qualität moderner Feuerstätten (30.12.2012)
- EFA-Qualitätssiegel verspricht zusätzliche Sicherheit bei Feuerstätten (24.4.2005)
- Neues RAL-Gütezeichen "Handwerklich errichtete offene Kamine" (15.12.2004)
siehe zudem:
- Kaminöfen und Pelletheizung im alternative Energien- und Innenarchitektur-Magazin bei Baulinks