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Deutsche Umwelthilfe: „Abgeschwächtes Nutzungsverbot für ,Komfortöfen‘ ist ein Kniefall vor der Ofenindustrie“

(5.2.2017) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch abgeschwächten Vorgaben für sogenannte „Komfortöfen“ oder „Komfortkamine“ in Stuttgart, die am 31.1.2017 vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg beschlossen wurden - siehe auch Beitrag „Moderne Feuerstätten dürfen bei Feinstaubalarm in Stuttgart betrieben werden“ vom 23.1.2017.

Laut DUH verfehlt die Verordnung ihr Ziel, für saubere Luft in Stuttgart zu sorgen. Denn alle neueren Öfen, die seit dem 1.1.2015 errichtet wurden, erhalten pauschal einen Freibrief und sind vom Nutzungsverbot ausgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass Kaminöfen bei Feinstaubalarm nur dann genutzt werden dürfen, wenn diese mit einem Filter ausgestattet sind.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, ist sauer: „Abermals knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie ein und verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den Augen. Noch im Januar hat sich das zuständige Verkehrsministerium in einer Stellungnahme klar gegen weitere Ausnahmen ausgesprochen - insbesondere auch gegen eine pauschale Ausnahme für neue Kaminöfen, welche vehement von den Industrieverbänden gefordert wurde. Innerhalb weniger Wochen scheint es in dem von Winfried Hermann geführten Haus zu einem lobbygetriebenen, nicht nachvollziehbaren Sinneswandel gekommen zu sein.“

Die DUH erinnert in diesem Kontext daran, dass „Komfortöfen“ oder „Komfortkamine“ bzw. „moderne Feuerstätten“ die Staub-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand einhalten müssen. Analog zum PKW-Bereich besteht auch bei Öfen das Problem, dass in der Realität zumeist deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden als vom Hersteller angegeben. Selbst neuere Öfen, welche die seit 2015 bundesweit geltenden Grenzwerte einhalten, seien daher nicht emissionsarm. Sie sollen im Vergleich zu einem alten Dieselfahrzeug ein Vielfaches mehr Feinstaub produzieren.

„Die Bewohner Stuttgarts sind von Dieselabgasen und Feinstaub gebeutelt. Es müssen daher endlich wirksame Einfahrverbote für Diesel-PKW und Nutzungsverbote für schmutzige Öfen her. Bereits die ursprünglich geplanten Vorgaben für ,Komfortkamine‘ waren nicht sonderlich ambitioniert. Durch die zusätzliche Ausnahmeregelung ist die Verordnung nun vollends verwässert. So kann die Luftqualität in der Feinstaub- und Stickstoffdioxidhauptstadt Deutschlands nicht verbessert werden“, kritisiert Resch.

Deutschlands Nachbarstaaten gehen übrigens konsequenter vor:

  • Im österreichischen Graz dürfen bei hohen Feinstaubwerten keine Kaminöfen mehr genutzt werden - unabhängig davon, ob diese neu oder alt sind.
  • Im polnischen Krakau sollen Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe wie Holz oder Kohle ab Herbst 2019 komplett verboten werden.

Die DUH fordert, die Nutzung von Kaminöfen in Regionen mit hoher Feinstaubbelastung komplett zu verbieten bzw. diese auf Anlagen mit wirksamer Emissionsminderungstechnik zu beschränken.

Neben den zahlreichen Ausnahmeregelungen bemängelt die DUH, dass die in Stuttgart geplanten behördlichen Kontrollen des Nutzungsverbots unzureichend sind und Verstöße keine unmittelbaren Sanktionen zur Folge haben. Weiterhin ist die Landesverordnung auf Stuttgart beschränkt: Damit bleiben Regionen oder Städte wie Tübingen außen vor, die ebenfalls eine hohe Feinstaubbelastung durch Holzfeuerung aufweisen. Die Landesregierung müsse daher nach Ansicht der DUH die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen verbessern, entsprechende lokale Beschränkungen einzuführen. Laut der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) waren kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Jahr 2014 für 38 Prozent des Feinstaubs (PM2,5) in Baden-Württemberg verantwortlich und sind damit die Hauptquelle feiner Partikel.

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