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Energielabel jetzt auch für Kaminöfen & Co.

(4.1.2018) Seit dem 1. Januar 2018 müssen industriell gefertigte Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen mit Heizeinsatz sowie Pelletöfen mit dem Energielabel versehen sein. Davon betroffen sind alle Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe in Wärme umwandeln.

Die wesentlichen Berechnungsgrundlagen für die Energielabel-Klassifizierung sind der Wirkungsgrad und der bevorzugt verwendete Brennstoff. Brennholz und Pellets werden hierbei positiv bewertet, da es sich um nachwachsende, biologische Brennstoffe handelt.

Die Energieklassen von A++ bis G werden durch eine abgestufte Farbskala von Grün bis Rot optisch ergänzt. Unter der Skala ist zudem die Wärmeleistung in kW angeben. Und damit die einzelnen Label jedem Gerät genau zugeordnet werden können, sind diese mit dem Namen des Herstellers und der genauen Gerätebezeichnung versehen.

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