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Abwrackprämie für alte Öfen in Rheinland-Pfalz

(10.9.2017) Das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz hat mit Wirkung zum 28. August 2017 das Förderprogramm „1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz“ gestartet. Im Rahmen des Programms wird der Austausch alter Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Heiz- und Kachelofeneinsätze) finanziell unterstützt, wenn diese zwischen dem 1.Januar 1985 und dem 1. Januar 1995 zugelassen wurden. Darüber hinaus wird auch der Austausch alter Ölöfen gefördert.

Das umweltbewusste Handeln der Ofenbesitzer wird mit bis zu 800 Euro gefördert. Der Förderbetrag richtet sich nach Wirkungsgrad und Brennstoff des neuen Geräts. Geräte, die mit fossilen Rohstoffen wie Kohle oder flüssigen bzw. gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen:

  • Holzfeuerungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 82% werden mit 300 Euro gefördert.
  • Bei einem Wirkungsgrad über 85% gibt es 500 Euro.
  • Bei Einbindung der Anlage in die Warmwasserversorgung - mit sogenannten wassergeführten Geräten - steigt der Betrag auf 800 Euro.
  • Pelletöfen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 92% werden ebenfalls mit 500 Euro gefördert.
  • Wassergeführte Pelletöfen fallen nicht in das Programm, da diese bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit mindestens 2.000 Euro gefördert werden - siehe Beitrag „MAP 3.0: Bessere Förderung für Pelletheizungen und neue Fördertatbestände“ vom 19.3.2015.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Einzelraumfeuerungsanlage im selbstgenutzten Wohneigentum betreiben, wobei sich diese in Rheinland-Pfalz befinden muss. Der Förderantrag muss nach aktuellem Stand (September 2017) vor dem 30. September 2018 bei der Genehmigungsbehörde eingehen. Allerdings endet das Programm, wenn die Gesamtsumme von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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