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MAP 3.0: Bessere Förderung für Pelletheizungen und neue Fördertatbestände


  

(19.3.2015; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Die Förderung von erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik wird durch eine neue, ab April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) nochmal attraktiver, indem die Fördersätze für den vom Bun­desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförder­ten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) deutlich erhöht werden - und das gilt in einem besonderen Maße auch für Pelletfeuerungen.

Die MAP-Basisförderung wurde für Pelletkessel von 36 Euro/kW auf 80 Euro/kW angehoben. Gleichzeitig erhöht sich für Pellet­heizungen und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche die Min­destförderung jeweils um 600 Euro. Sie beträgt nunmehr ...

  • für Pelletkessel ohne Pufferspeicher mindestens 3.000 Euro,
  • für Pelletkessel mit Pufferspeicher 3.500 Euro und
  • für Pelletkaminöfen mit Wassertasche 2.000 Euro.

Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Da­mit wird eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau geför­dert - u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspei­chers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10% der förderfä­higen Investitionskosten, max. 50% der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer be­reits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 Euro.

Pelletheizungen mit Brennwertnutzung

... werden deutlich besser gefördert als bisher: In Bestandsgebäuden betragen die Zuschüsse bis zu 5.250 Euro (entspricht Basisförderung plus 50%). Auch in Neubau­ten ist eine Förderung solcher Heizungen möglich - und zwar mit bis zu 3.500 Euro. Diese Innovationsförderung ist der einzige Fördertatbestand im Neubau! Der aktuell einizige Pelletkessel der aktuell hierfür in Frage kommt ist wohl alutell ÖkoFENs Pelle­matic Condens neuer Pelletkessel mit Brennwerttechnik - wie gemacht für's MAP 3.0 (19.3.2015)

Für die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik in bestehenden Anlagen gibt es jeweils 750 Euro Zuschuss.

Neu ist auch die Förderung der Bereitstellung von Prozesswärme im Leistungsbereich bis 100 kW, z.B. für die Beheizung von Tierställen oder Gewächshäusern zur Pflanzen­aufzucht. Gefördert werden bis zu 30% der Nettoinvestitionskosten.


siehe auch Seite 13 und 14 im BDH-Förderleitfaden (direkter PDF-Download)
    

Der „Effizienzbonus“, der jetzt „Gebäudeeffizienzbonus“ heißt, bleibt unverändert für den KfW-55-Standard gültig. Bei der Kombination Pelletfeuerung und Solaranlage ist er kumulierbar.

Kombinationsbonus in Verbindung mit Solarthermie

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) rät bei der Installation einer Pelletfeuerung grundsätzlich zu prü­fen, ob diese mit einer Solarthermieanlage gekoppelt werden kann. Der Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro wird aller­dings nicht nur bei der Kombination mit einer Solarkollektoran­lage fällig, sondern auch bei der Kombination einer Pellethei­zung mit einer effizienten Wärmepumpe oder beim Anschluss der Holzheizung an ein Wärmenetz.

Auch für Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3.500 Euro) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2.000 Euro) werden die Fördersätze angehoben.

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