BMWi fördert auch 2018 Beratungen zum Energiespar-Contracting
(4.1.2018) Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende 2017 das Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ verlängert. Dadurch können sich Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften sowie KMU auch 2018 eine Beratung zur Umsetzung von Energiesparprojekte mittels Contracting fördern lassen.
Die bisherige Richtlinie wurde einfach fortgeschrieben: Förderkonditionen und Verfahren gelten unverändert. Nach wie vor ist das BAFA für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Pro und Contra zur neu geregelten Förderung von Energieberatungen (12.11.2017)
- „Check-in Energieeffizienz“ - Energetische Sanierung von Hotels und Herbergen (19.3.2017)
- BAFA: Neues Förderprogramm für Beratungen zum Energiespar-Contracting (4.1.2015)
siehe zudem: