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Pro und Contra zur neu geregelten Förderung von Energieberatungen

(12.11.2017; ergänzt am 13.11.2017) Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt hat, wird die Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer („Energieberatung für Wohngebäude“) und für mittelständische Unternehmen („Energieberatung Mittelstand“) ausgeweitet. Für Verbraucher soll künftig ein größerer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung stehen. Das noch kommissarisch von der SPD geführte Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute und Handwerker aus allen Branchen beraten dürfen - sofern sie qualifiziert sind. Die Anforderungen an die Qualifikation der Berater sowie die Qualität der Beratung sollen unverändert bleiben.

Die Öffnung des Kreises von Antragsberechtigten Energieberatern bedeutet für die Verbraucher, dass sie ihren Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und an bestehende Kontakte (z.B. zum Handwerker) anknüpfen können. Informationen über die berufliche Tätigkeit der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste (siehe energie-effizienz-experten.de) können die Verbraucher bei ihrer Suche nach geeigneten Experten unterstützen.

  • Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: Vor-Ort-Beratung) übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 60 Prozent der förderfähigen Kosten - maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.
  • Bei der „Energieberatung im Mittelstand“ gibt das Bundeswirtschaftsministerium bis zu 80% Zuschuss zu den Kosten, maximal 6.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab.

Die Neufassungen der beiden Richtlinien „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und „Energieberatung im Mittelstand“ wurden am 7. November im Bundesanzeiger (Deep-Link) veröffentlicht. Sie treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

ZVSHK: „das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt“

„Es hat sich Entscheidendes in der Politik bewegt“, freut sich Carsten Müller-Oehring, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). „Seit vielen Jahren haben wir mit Stellungnahmen und vielen Gesprächen in verschiedenen Ministerien auf diesen Moment hingearbeitet – es war in der Tat ein Bohren dicker Bretter und letztendlich auch ein Erfolg unserer politischen Arbeit.“

BDEW: „Neue Regelung nutzt den Verbrauchern“

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des BDEW-Präsidiums, begrüßte es sehr, dass „Energieunternehmen ihren Kunden zukünftig einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen, sowohl im Wohngebäude als auch in der Produktion zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten“ können.

GIH: „Neue Richtlinien schießen übers Ziel hinaus“

Mit Sorge sieht der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) die heute neuen Richtlinien zur Förderung der Energieberatung: „Etwas gegen seit Jahren stagnierende Zahlen bei Wohngebäuden und im Mittelstand zu unternehmen ist aller Ehren wert, die angekündigte Marktöffnung schießt jedoch übers Ziel hinaus und wirft Fragen hinsichtlich der Beratungsneutralität auf“, urteilt der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands, Jürgen Leppig. Positiv sei aber, dass an einem einheitlichen Berufsbild „Energieberater“ gearbeitet werde.

„Dass mehr Energieberatungen für das Gelingen der Energiewende unerlässlich sind steht außer Frage - allerdings funktioniert dies nur mit neutralen Experten“, betont Leppig. Der Bundesvorsitzende bezweifelt, dass sich Neutralität durch eine simple Selbsterklärung aufrecht erhalten lässt: „Kontrollierbare Unabhängigkeitskriterien über Bord zu werfen halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des Beratungsmarkts für Energieversorger.“

Wolle man den Beraterkreis erweitern, sei die vom GIH geforderte und nun erreichte Zulassung von Handwerksmeistern mit eigenem Betrieb hinreichend: Von den über 30.000 Experten, die den Weiterbildungskurs Gebäudeenergieberater (HWK) erfolgreich abgeschlossen haben, sind bislang nur rund 4.000 für die Förderprogramme des Bundes gelistet. „Hier lässt sich insbesondere für die Beratung von Wohnungseigentümern viel Potenzial heben. Würde nur ein Viertel der bislang ausgeschlossenen Experten jeweils zwei Beratungen pro Jahr durchführen, ließe sich die bestehende Quote nahezu verdreifachen“, rechnet Leppig vor.

Habe man hier Bauchschmerzen bezüglich der Neutralität, könne das bislang geltende Kriterium wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch eine „vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ ersetzt werden. Dies würde dafür sorgen, dass ein Berater anschließend nicht selbst umsetzen darf. „Sanierung und Beratung aus einer Hand mag für Verbraucher einfach und verlockend klingen. Eine unabhängige Beratung mit sachgerechten Umsetzungsvorschlägen kann sie allerdings nicht garantieren“, so Leppig. Besonders kritisch sei dies im Fall von Energieversorgungsunternehmen zu sehen, die zudem über Querfinanzierungen den Beratungsmarkt zerstören könnten.

Völlig richtig sei es hingegen aus Sicht des GIH, an der Qualität von Energieberatungen zu arbeiten und eine allgemeine staatliche Energieberater-Prüfung hin zu einem eigenen Berufsbild zu entwickeln. „Ein bundeseinheitliches Qualifikationsniveau für Energieberater und mehr Transparenz für Verbraucher sind schon lange unser Ziel“, freut sich Leppig über die ersten Schritte in diese Richtung.

Haus & Grund: „unabhängige Beratung komplett ausgehöhlt“

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland übte scharfe Kritik an den Änderungen bei der Energieberatung: „Künftig dürfen auch Handwerker, die in ihrem Beruf tätig sind, sowie Energieversorger staatlich geförderte Energieberatung durchführen. Diese Personengruppen haben ein wirtschaftliches Interesse an der Energieberatung. Die Idee einer unabhängigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt", kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke in Berlin. Die Tatsache, dass der Energieberater eine Selbsterklärung unterzeichnen muss, in der er bestätigt, seine Kunden hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten, sei reine Makulatur.

„Dass die SPD damit buchstäblich in letzter Minute als Teil der geschäftsführenden Regierung eine Richtlinie durchdrückt, von der vorrangig ihre Klientel profitiert, hat nicht nur einen unangenehmen Beigeschmack, es ist eine Frechheit", kritisierte der Haus & Grund-Präsident.

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