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Gutachten: „Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber für bezahlbaren Wohnungsbau“

Gutachten: „Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber für bezahlbaren Wohnungsbau“
  

(16.2.2018) Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering - zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). BEE-Geschäftsführer Dr. Peter Röttgen sieht damit keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeige, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen.

Die Autoren des iTG-Gutachten kommen zu dem Schluss, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So sei das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für 6 der insgesamt 36 Prozent Baukostensteigerungen verantwortlich gewesen. Der überwiegende Teil von 30% der Kosten habe sich durch andere Anforderungen an Gebäude ergeben.

Auch durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 seien die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund 3% gestiegen.

Dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zufolge ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern ...

  • der Mangel an geeigneten Flächen und
  • mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke.

Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.

„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.

„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, so Röttgen.

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