Neuer „Individueller Sanierungsfahrplan“ (iSFP) wird ab dem 1. Juli als Vor-Ort-Beratung gefördert
(7.5.2017; upgedatet am 14.5.2017) Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser gerne Schritt für Schritt sanieren - gegebenenfalls über viele Jahre hinweg. Hierbei soll künftig der neue „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) helfen. Den hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung und dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt: Der iSFP soll ...
- die Ergebnisse einer Energieberatung anschaulich darstellen,
- Hauseigentümern einen verständlichen Überblick geben über die individuellen Maßnahmen einer Schritt-für-Schritt- bzw. der Gesamt-Sanierung in einem Zug und
- im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert werden.
Das BAFA zahlt bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Vorteile für Energieberater
Das neue Instrument bietet sich auch für Energieberater an, die es freiwillig einsetzen können. Es sollte ihnen den Arbeitsalltag erleichtern können, da es den Beratungsablauf strukturiert und ihnen das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten abnimmt. So werden die ohnehin im Bilanzierungsprogramm eingegebenen Daten genutzt und durch Freitexteingaben ergänzt.
Per Klick können Energieberater daraus zwei Booklets für die Hauseigentümer als PDF-Dateien herunterladen:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen (siehe Beispiel),
- die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält weiterführende Erläuterungen zu den angedachten Maßnahmen(-paketen) und Kosten (siehe Beispiel).
„Mit dem Sanierungsfahrplan kann man die Ergebnisse der Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern erstmals bundesweit einheitlich darstellen,“ verspricht man bei der dena.
BuVEG: „Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan ist halbherzig“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des neuen Bundesverbandes Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG), ist vom „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) nicht überzeugt und kritisiert: „Der Sanierungsfahrplan ist ein halbherziger Versuch, die Gebäude in Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Es ist gut, dass die Sanierung und die dazugehörigen Fördermöglichkeiten nun besser strukturiert werden können. Ein zusätzlicher Anreiz, etwas an seinem Haus zu tun, ist der Sanierungsfahrplan allerdings nicht.“
Der Sanierungsrückstand sei gerade bei den Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland hoch. „Um dies zu ändern, sollte der Sanierungsfahrplan mit besseren und vor allem einfacheren Fördermöglichkeiten verknüpft werden. Ohne eine solche Verknüpfung wird das nun vorgestellte Instrument kaum Wirkung entfalten.“
Sinnvoll wäre zudem, einen Sanierungsfahrplan bei Eigentümerwechseln zur Pflicht zu machen. „Wer ein Haus kauft, müsste sich dann auch um eine planvolle Sanierung kümmern, wenn er Fördermittel bekommen will,“ fordert Jan Peter Hinrichs.
Bauwirtschaft: Diskriminierung der Gebäudeenergieberater im Handwerk endlich beenden
Auch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Zusammenschluss des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks mit 380.000 Betrieben, unterstützt den iSFP grundsätzlich. Aber der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, beklagte am 10. Mai in Berlin, dass „leider auch dieses neue Instrument der Energieberatung die bestehende Diskriminierung der ,Gebäudeenergieberater im Handwerk‘ im BAFA-Förderprogramm der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Vor-Ort-Beratung) fortschreibt.“
In der Fortbildungsregelung zum Gebäudeenergieberater HwK sei die Modernisierungsplanung im Sinne eines Sanierungsfahrplans immer schon Bestandteil der Fortbildung. Insofern seien die „Gebäudeenergieberater HwK“ grundsätzlich fachlich geeignet, Sanierungsfahrpläne zu erstellen. Leider sei mit der fachlichen Eignung aber noch nicht die Anerkennung als Berater im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung verbunden, da die entsprechende Richtlinie die Unabhängigkeit des Beraters zur Fördervoraussetzung erhebt. Im Ergebnis dürfen die Gebäudeenergieberater HwK keine BAFA-Vor-Ort-Beratung durchführen, wenn sie in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen. Auch dürfen Gebäudeenergieberater HwK keine sich an die Beratung anschließenden Effizienzmaßnahmen umsetzen.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft will sich deshalb dafür einsetzen, „dass in der Vor-Ort-Beratungsrichtlinie die Diskriminierung der Handwerker beendet wird.“ Schneider ist sich sicher, dass „ohne die unabhängige Energieberatung durch das Handwerk die Energiewende im Gebäudebereich nicht gelingen wird.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- „Individueller Sanierungsfahrplan“ beim dena-Expertenservice
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
- Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG - Die Gebäudehülle)
- Bundesvereinigung Bauwirtschaft
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
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siehe zudem:
- Bestandsumbau (SanReMo), Dämmung, Fassadendämmung, Solarwärme, erneuerbare Energien bei BAULINKS.de
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