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Bachelorarbeit: „Energieausweise sind zahnlose Tiger“

(30.9.2018) In einer im August 2018 eingereichten Bachelorarbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Energieberaterverband GIH an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entstanden ist, wird dem Gebäudeenergieausweis ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Das Fazit der Arbeit mit dem Titel „Analyse des Vollzugs der Energieausweise in den Bundesländern - eine vergleichende Studie“ lautet: Soll der Energieausweis ein wirksames Instrument werden, ist Transparenz sowie eine Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen unabdingbar.

In der Bachelorarbeit stellt der Autor Philipp Neugebauer zwar fest, dass der Energieausweis ein wichtiges Instrument zum Erreichen nationaler und internationaler Klimaschutzziele sein könnte. Allerdings sei es mit den derzeitigen Regelungen kaum möglich, ihn energiepolitisch wirkungsvoll einzusetzen. Auch wenn die Handhabung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein mag, so seien doch die Kontrollverfahren bundesweit unzureichend: in manchen Ländern gebe es überhaupt keine entsprechenden Kontrollstellen, in anderen mangele es bereits an einer Durchführungsverordnung zur EnEV. Außerdem bewertet die Bachelorarbeit die Aussagekraft insbesondere von Verbrauchsausweisen als zu niedrig.

Weg mit dem Verbrauchsausweis!

Verbrauchsausweise sind dem GIH allerdings auch schon seit Langem ein Dorn im Auge: Sie werden meist online erstellt und liefern keine umfassenden und vergleichbaren Informationen über Gebäudehülle und Technik. Vielmehr beruhen sie auf Werten, die im Wesentlichen von der Anzahl der Bewohner sowie deren Verhalten abhängen. „Aus unserer Sicht gehören Verbrauchsausweise ganz aus dem Verkehr gezogen. Im Idealfall sollte im Gebäudeenergiegesetz auf Bedarfsausweisen bestanden werden, die zudem einen verpflichtenden Besuch vor Ort durch einen Energieberater voraussetzen", so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Nur so könne der Status Quo erfasst und Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Kontrollen brauchen Fachpersonal für Vollzug

Für die stichprobenartige Kontrolle von Energieausweisen hat die Bundesregierung eigentlich ein dreistufiges Verfahren entwickelt, das sowohl EU- als auch Bundesrecht entspricht. Allerdings hapert es mit der Umsetzung, da die einzelnen Bundesländer fachlich und personell schlecht aufgestellt sind. „Hier muss unbedingt etwas getan werden. Es geht nicht an, dass die EnEV-Kontrollstelle in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einer fünftel Personalstelle ausgestattet ist oder in einem großen Bundesland wie Baden-Württemberg nur 300 von 52.000 Energieausweisen überprüft werden“, so Leppig.

Ebenso wichtig sei es jedoch, einen einheitlichen Bußgeldtatbestand für Energieausweise und Erfüllungsnachweise zu schaffen - entweder über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder aber auf Länderebene. Ein weiterer Schritt wäre, dass bei Beantragung einer Baugenehmigung über die Bauvorlagenverordnung bundesweit sichergestellt wird, dass für das fragliche Gebäude ein sachlich korrekter Energieausweis besteht.

Transparenz beim Energieausweis

Die Bachelorarbeit zeigt auch auf, dass kein Bundesland offizielle Zahlen der Kontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen veröffentlicht. Leppig: „Das Vertrauen der Gebäudeeigentümer in den Energieausweis kann aber nur durch Transparenz gewonnen werden." Außerdem könne die Auswertung der Kontrollergebnisse die Aussteller für klassische Fehler sensibilisieren und so die Qualität der Ausweise erhöhen.

Energieausweis mit Energieberatung verbinden

Ein Energieausweis ist nach der EnEV maximal zehn Jahre gültig, dann muss er erneuert werden. „Ist der Energieberater dann sowieso im Haus, kann er auch gleich eine ausführliche energetische Beratung durchführen“, schlägt Leppig vor. Was wiederum der im individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzten Idee einer regelmäßigen und ganzheitlichen Beratung entspräche. „Wird die Beratung beworben und durch ein Förderprogramm lukrativ gestaltet, sollte sich Beratungsquote signifikant steigern lassen. Und Studien und Erfahrungen zeigen, dass damit eine Steigerung der Sanierungsquote einhergeht", rechnet Leppig vor. Ein Ansatz, der alles in allem auch ideal zu den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Richtung einer anlassbezogenen Energieberatung passe.

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