Gut gedacht, schlecht gemacht? Neues DUH-Positionspapier zum Energieausweis
(12.3.2016) Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäude. Allerdings werde er seinem Anspruch bislang nicht gerecht, und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie durch die nationale Energieeinsparverordnung (EnEV) sei mangelhaft, urteilt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und fordert im Zuge der anstehenden Novellierung der EnEV die Bundesregierung auf, den Energieausweis für Gebäude weiterzuentwickeln. In ihrem Positionspapier „Der Energieausweis - wie sein Potential ausgeschöpft werden kann“ zeigt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation verschiedene Möglichkeiten auf, um das Instrument zu optimieren und damit sein Potential für Klimaschutz und Verbraucherinformation besser zu nutzen.
Das Positionspapier beschreibt aktuelle Defizite aus Sicht der DUH und macht acht konkrete Vorschläge, um den Energieausweis inhaltlich und in seiner Umsetzung zu verbessern. Dazu zählen mehr ...
- Verständlichkeit,
- Einheitlichkeit und
- Kontrollen.
Das Ziel der Deutsche Umwelthilfe ist, den Energieausweis zu einem „verbraucherfreundlichen Instrument“ zu machen, das Transparenz sowie Vergleichbarkeit schafft und langfristig dazu dienen kann, energetische Sanierungsmaßnahmen und Energieeinsparungen zu fördern. Denn „nur durch eine gründliche Generalüberholung des Energieausweises kann dieser in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen und das Thema Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert werden“, erklärt der DUH.
„In Deutschland gibt es derzeit zwei unterschiedliche Energieausweise. Sie sind für den Laien oft unverständlich und sorgen nicht dafür, dass man Gebäude miteinander vergleichen kann. Wir fordern daher einen einheitlichen Energieausweis, der vergleichbare und verständliche Werte zu Gebäuden liefert und Aussagen über Heizkosten ermöglicht“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Zudem müsse die Bundesregierung eine Beratungs- und Informationskampagne ins Leben rufen, um die Öffentlichkeit für das Thema Energiewende und Energieeffizienz im Gebäudebereich zu sensibilisieren. Denn Energie- und CO₂-Einsparungen in diesem Bereich seien eine wesentliche Stellschraube, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die EnEV sieht vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt wird. Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH stellt dazu fest: „Eine DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein Bundesland kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob er wie vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der Immobilienwerbung einbezogen wird.“ Sie sagt: „Es muss in den Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten, -abläufen und -zuständigkeiten geben, sowie eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bachelorarbeit: „Energieausweise sind zahnlose Tiger“ (30.9.2018)
- EnEV-Planungshilfe für Neu- und Altbau als DIN A1-
Poster (11.3.2018) - 10 Jahre Energieausweis ... und die ersten werden ungültig (29.10.2017)
- FAQ GebäudeEnergieGesetz (GEG) (19.3.2017)
- DUH erwartet das Gebäudeenergiegesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode (12.3.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BDEW-Heizkostenvergleich Neubau 2016 (28.2.2016)
- 2,5 Millionen Tonnen CO₂-Einsparungen im Gebäudebereich (30.11.2015)
- Was sind die Energieeffizienzwerte in Energieausweisen wert? (25.10.2015)
- EnEV 2016 - betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen (6.9.2015)
- EnEV 2014: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten seit dem 1. Mai Bußgeld (3.5.2015)
- Reality Check: Beziffern Energiepässe den Energie-Verbrauch deutlich zu hoch? (26.5.2014)
- (Pro +) Contra zur EnEV 2014
- Bündnis Energieausweis fordert einheitlichen Energieausweis (30.4.2014)
- Länder stimmen Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken zu (13.10.2013)
siehe zudem:
- Energieeinsparverordnung und Energieberatung auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Türen bei Amazon