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Bündnis Energieausweis fordert einheitlichen Energieausweis

(30.4.2014) Das Bündnis Energieausweis begrüßt die höhere Bedeutung des Energieausweises in der neuen EnEV, bemän­gelt jedoch die fehlende Belastbarkeit der neu eingeführten Effizienzklassen und die weiterhin parallel existierenden Be­rechnungsverfahren.

Zur Erinnerung: Um die Energiewende auch im Gebäudebe­reich anzukurbeln, führt die Bundesregierung mit Inkrafttre­ten der EnEV 2014 neue Regelungen für Energieausweise ein. Ab dem 1. Mai muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieaus­weis vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sicht­bar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Zudem müssen Energiekennwert oder Effizienz­klasse schon in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden.

Damit soll das energetische Niveau eines Gebäudes für Inte­ressenten transparenter werden. „Die Vorlagepflicht ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz auf dem Wohnungs­markt. Wir hoffen, dass der Energieausweis damit ein echtes Kriterium für den Kauf oder die Anmietung einer Wohnung wird“, so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ und Sprecher des Bündnisses Energieaus­weis. „Eine echte Vergleichbarkeit wird durch den Dualismus von Bedarfs- und Ver­brauchsausweis aber weiterhin verhindert. Deswegen fordern wir einen einheitlichen Energieausweis, mit dem der Verbraucher die energetische Qualität von Wohnungen gleichen Typs verlässlich vergleichen kann.“

Effizienzklassen sollen Transparenz für Mieter und Immobilienkäufer schaffen

Um den Energieausweis verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden Effizienzklassen von A+ bis H in den bestehenden Energieausweis eingefügt. Die Berechnung der Ef­fizienzklassen ist allerdings nicht einheitlich geregelt - siehe dazu auch „18599 Gütegemeinschaft erwartet massive (Software)Probleme beim Start der EnEV 2014“ vom 15.4.2014. „Die neue EnEV stärkt die Bedeutung von Energieausweisen, was ein wichtiger Schritt in der Energiewende im Gebäudebereich ist“, erklärt Michael Herma. „Diese Einführung von Effizienzklassen sollte mit einer Reform der Berechnungsmetho­dik einhergehen. Nur so sind einheitliche und nachvollziehbare Klassifizierungen mög­lich.“

Unter Berücksichtigung des enormen Energieeinsparpotenzials im Gebäudesektor darf das Potential des Energieausweises nicht ungenutzt bleiben. Für einen rechtlich be­lastbaren, vergleichbaren und verbraucherfreundlichen Energieausweis setzen sich folgende Verbände im Zusammenschluss „Bündnis Energieausweis“ ein:

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