Die wichtigsten Änderungen der Energieeinsparverordnung 2014
(20.11.2013) Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Oktober dieses Jahres endgültig verabschiedet. Die neue EnEV wird vorausÂsichtlich im Mai 2014 in Kraft treten. Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energeÂtische Standards. Aber auch Besitzer älterer Gebäude müssen einige neue Regelungen beachten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat die wichtigsten Änderungen aus ihrer Sicht folgendermaßen zusammengefasst.
Neubauten
Ab 1. Januar 2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere enerÂgetische Anforderungen erfüllen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25% gesenkt. Ab 2021 gilt dann für alle NeuÂbauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die dafür gülÂtigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich bekanntgegeben werden.
Altbauten
Insgesamt sind für den Gebäudebestand keine wesentlichen Verschärfungen vorgeseÂhen. Trotzdem müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachÂten:
1. Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel
Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen
ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden
Heizungsanlagen nach dem 1. Januar 1985 eingebaut, müssen sie nach
30 Jahren ersetzt werden. Die EnEV 2014 sieht jeÂdoch eine ganze
Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor:
- So sind etwa Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen.
- Auch Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihÂrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der VerÂpflichtung befreit.
Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
2. Dämmung
Oberste Geschossdecken, die nicht
die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis
Ende 2015 gedämmt sein. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die
an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch
als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den
Anforderungen des MindestwärmeÂschutzes entspricht. Ausnahmen
gelten ebenfalls, wenn die Hausbesitzer zum StichÂtag 1. Februar
2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Energieausweis
Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter überÂgeben werden - zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werÂden, zum Beispiel der durchschnittliche Endenergiebedarf des Gebäudes.
Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die SkaÂla hier von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Diese Zuordnung gilt aber nur für neu ausgestellte Ausweise: Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Bündnis Energieausweis fordert einheitlichen Energieausweis (30.4.2014)
- IVD: „EnEV 2014 erschwert Vermarktung von Immobilien“ (27.4.2014)
- EnEV 2014 kompakt: Über 140 Fragen und Antworten zur Energieeinsparverordnung (27.4.2014)
- EnEV 2014: Pflicht zur energetischen Inspektion und Registrierung von Klimaanlagen (21.4.2014)
- VFF-Merkblatt ES.02 zu Anforderungen der EnEV 2014 für Fenster, Türen & Fassaden (21.4.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bleibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) völlig wirkungslos? (20.10.2013)
- Länder stimmen Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken zu (13.10.2013)
- „Energieanalyse aus dem Verbrauch“ (EAV) (23.9.2013)
- Leitfaden zur EnEV als App (16.2.2013; upgedatet am 7.9.2013)
- Bündnis Energieausweis fordert Bedarfsausweis und Effizienzklassen (1.9.2013)
- IVD: „Einführung von Energieeffizienzklassen im Energieausweis kontraproduktiv“ (24.6.2013)
- Studie: „In gedämmten Gebäuden wird mehr Energie verschwendet als in ungedämmten“ (28.4.2013)
siehe zudem:
- Energieeinsparverordnung, Energieausweis online, SanReMo-Magazin und öffentliche Hand bei Baulinks
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