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VPB: „So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren.“

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(7.5.2017) Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte; es tritt aber erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren könn(t)en jedoch bereits jetzt von den neuen Gesetzesänderung profitieren - darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell hin und empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln - denn immerhin genießen Baufirmen und Bauherren ein hohes Maß an Vertragsgestaltungsfreiheit.

Bislang ließen sich zwar nur wenige Baufirmen auf Bauherrenwünsche ein. Ab 2018 werden sie es müssen. Seriöse Unternehmer, so berichten VPB-Berater aus ganz Deutschland, stellen sich schon jetzt auf das neue Gesetz ein und kommen den Verbrauchern entgegen. „Bauherren sollten sich deshalb in diesem Jahr gut überlegen, ob sie mit Firmen Verträge schließen wollen, die nicht bereit sind, den zukünftigen ‚Verbraucherbauvertrag‘ als Verhandlungsbasis zu akzeptieren“, rät der VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag.

Zur Erinnerung: Ab 2018 müssen Baufirmen, die für private Bauherren ein Haus bauen oder einen größeren Umbau übernehmen, ...

  • eine ordentliche Baubeschreibung vorlegen,
  • verbindliche Angaben zur Bauzeit machen,
  • alle nötigen Bauunterlagen herstellen und übergeben, die die Bauherren für den Nachweis benötigen, dass ihr Bau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht,
  • akzeptieren, dass Abschlagszahlungen an den Bauunternehmer auf 90% des Werklohns begrenzt sind, und
  • das Widerrufsrecht von Bauherren beachten.

Besonders sinnvoll und hilfreich ist die ausführliche Baubeschreibung, die allen Bauherren schlüsselfertiger Häuser ab 2018 rechtzeitig vor der Vertragsunterschrift zur Verfügung gestellt werden muss, damit sie genügend Zeit haben, um das Angebot prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Wichtig sind auch die verbindlichen Angaben zur Bauzeit - siehe auch „Update: Bauvertragsrecht final beschlossen“ vom 31.3.2017.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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